Klage wegen Werbeversprechen Verbraucherschützer gewinnen gegen Prokon
Windräder in Niedersachsen; Werbung mit grüner Geldanlage
Foto: dapdSchleswig - Verbraucherschützer haben gegen Werbung bei einem Unternehmen der Prokon-Unternehmensgruppe geklagt und recht bekommen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) gab der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauterer Werbung statt. Das Verkaufsprospekt der Firma enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage, teilte das Gericht am Freitag mit.
Dabei geht es um sogenannte Genussrechte, einer Beteiligungsform an einer Gesellschaft. Das Unternehmen bewerbe diese Genussrechte als Geldanlage, erklärte das Gericht. Hier bestehe die Möglichkeit, dass bei einer Insolvenz die Einlagen ganz oder teilweise nicht mehr zurückgezahlt werden können. Verbraucher könnten die Werbung des Unternehmens aber so verstehen, als handele es sich um eine ebenso sichere Anlage wie ein Sparbuch, erklärte das Gericht. Dies sei aber nicht der Fall, da es bei einem Sparbuch eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro gebe.
Zudem investiere der Erwerber nicht direkt in Windkraftanlagen, wie durch den Verkaufsprospekt suggeriert werde, teilte das Gericht weiter mit. Auch eine maximale Flexibilität, mit der das Unternehmen geworben habe, sei nicht gegeben, da eine reguläre Kündigungsmöglichkeit erst ab fünf Kalenderjahren bestehe.
(Aktenzeichen: 6 U 14/11, Urteil vom 5. September 2012)