Vermieter darf frühere Genehmigung nicht einfach widerrufen - DER SPIEGEL
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Garagendach als Terrasse Neuer Vermieter darf alte Genehmigung nicht widerrufen

36 Jahre lang nutzt ein Mieter sein Garagendach als Terrasse - mit Erlaubnis des Vermieters. Doch nach dem Verkauf der Immobilie will der neue Hausbesitzer die Genehmigung entziehen und verklagt den Bewohner sogar. Ohne Erfolg.
Garagendach als Terrasse: Nicht bei allen Vermietern gern gesehen
Garagendach als Terrasse: Nicht bei allen Vermietern gern gesehen

Garagendach als Terrasse: Nicht bei allen Vermietern gern gesehen

Foto: Alexander_R¸sche/ picture-alliance / dpa/dpaweb
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München - Ein neuer Vermieter kann Genehmigungen seines Vorgängers nicht einfach widerrufen. Das gilt zum Beispiel für die Nutzung eines Garagendachs als Terrasse. Besonders bei Abmachungen über einen langen Zeitraum müsse vor einem Widerruf genau abgewogen werden, entschied das Amtsgericht München (Az.: 432 C 25060/13). Auch brauche der neue Eigentümer einen triftigen Grund für seine Entscheidung.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter das Dach einer Garage 36 Jahre lang als Terrasse genutzt. Der ursprüngliche Hausbesitzer hatte ihm dafür die Erlaubnis erteilt. Nachdem das Haus verkauft worden war, widerrief der neue Besitzer diese Genehmigung. Begründung: Das Dach gehöre nicht zur Mietsache, und die Erlaubnis sei seinerzeit lediglich freiwillig gegeben worden. Der Mieter weigerte sich, das Dach zu räumen. Der Vermieter reichte daraufhin Klage ein.

Ohne Erfolg: Der Mieter habe ein Recht zur Nutzung des Garagendaches aufgrund der Genehmigung vor 36 Jahren, auch wenn es nicht Bestandteil der Mietsache geworden sei. Zwar sei eine freiwillige Gestattung in der Regel frei widerruflich. Allerdings muss im Einzelfall sehr genau abgewogen werden. Um eine Genehmigung nach so langer Zeit zu widerrufen, bräuchte es einen triftigen Grund. Ansonsten verstoße die Ausübung des Widerrufsrecht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

bos/dpa

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