Wie Billigflieger Verbraucher austricksen wollen - DER SPIEGEL
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Fluggastrechte Wie Billigflieger Verbraucher austricksen wollen

Ihr Flug wird gestrichen, weil der Pilot sich krankmeldet? Den Schaden sollten Sie sich ersetzten lassen - auch wenn gerade Billigflieger immer wieder versuchen, solche Sachen auf ihre Kunden abzuwälzen.
TUIFly-Maschine am Flughafen Hannover
TUIFly-Maschine am Flughafen Hannover

TUIFly-Maschine am Flughafen Hannover

Foto: Julian Stratenschulte/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Billigflieger hatten es zuletzt schwer. Gleich zwei Airlines scheiterten mit dem Versuch, Verbraucherrechte auszuhebeln. Wenn (vorgeblich) kranke Piloten nicht fliegen, haben Kunden nicht nur Anspruch auf einen Ersatzflug. Sie können sich zusätzlich entschädigen  lassen, falls der Ersatzflug wesentlich früher oder später landet.

Das weiß natürlich auch das Management von TUIfly aus Hannover. Die Vorstellung, dass kranke Piloten außergewöhnliche Umstände darstellten, so wie ein Vulkanausbruch auf Island, ist schon weit hergeholt. Dennoch argumentierte das Unternehmen so. Es wäre halt viel angenehmer für TUIfly, weil das europäische Recht (die Fluggastrechteverordnung) bei einem Vulkanausbruch keine Entschädigung von Fluggästen vorsieht.

Mehr als 10.000 Passagiere hatten zuletzt unter den Krankmeldungen der Piloten zu leiden. Genaue Zahlen wollte TUIfly auf Anfrage nicht zur Verfügung stellen. Auch dass es sich dabei vermutlich um einen wilden Streik handelte, macht keinen Unterschied. Warum auch? Probleme mit der eigenen Belegschaft liegen ganz sicher im Verantwortungsbereich des Unternehmens selbst.

Das sah dann auch Bundesjustizminister Heiko Maas so: "Interne Streitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden. Bei allem Verständnis für die Beteiligten, aber die Fluggäste sollten oberste Priorität haben", sagte er.

Selbstverständlich muss die Fluggesellschaft dafür Sorge tragen, dass ein geordneter Flugbetrieb gewährleistet ist, auch wenn sich Crew-Mitglieder krankmelden. Fluggäste sollen sich deshalb von den Fluggesellschaften nicht abwimmeln lassen und ihre Ansprüche  geltend machen. Dafür gibt es schöne Musterbriefe.

Falls sich die Fluglinie auch Ihnen als Kunde gegenüber störrisch zeigt, müssen Sie sich nicht selbst mit der Firma herumärgern. Zur Durchsetzung gibt es spezialisierte Rechtsdienstleister, die Sie ohne Kostenrisiko mobilisieren können.

Zum einen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Zum anderen die sogenannten Fluggasthelferportale. Die haben bereits angekündigt, in den kommenden Wochen die ersten Klagen einzureichen, falls TUIfly sich weiterhin querstellt.

Ryanair kämpft gegen Fluggasthelfer

Eben diese Hilfsstrukturen für normale Verbraucher sind für einige Fluglinien ein echtes Ärgernis. Nehmen wir das Beispiel Ryanair: Der irische Milliardenkonzern ist mit 2300 Verbindungen unangefochtener Marktführer unter den Billigfliegern in Europa und unter ständiger Beobachtung von Verbraucherschützern und Gewerkschaften. Der Konzern hat Ende 2015 ein sogenanntes Abtretungsverbot in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen  aufgenommen (Ziffer 15.4) . So eine Abtretung ist aber Voraussetzung dafür, dass Kunden die juristische Hilfe eines Fluggastportals in Anspruch nehmen können.

Auf der Ryanair-Homepage findet sich vielmehr eine eigene Seite , auf der Fluggäste einen Erstattungsantrag für eine Auswahl von Entschädigungsfällen stellen können. Das geht Ryanair zufolge ganz einfach, doch Zahlen zur Nutzung dieser Entschädigungsseite will der Billigflieger nicht zur Verfügung stellen.

Absolut sicher dagegen ist, dass Ryanair mit seiner AGB-Änderung die Fluggasthelfer aus dem Spiel nehmen will. Robin Kiely, der Pressechef, deklariert die entsprechende Änderung der Geschäftsbedingungen als Verbraucherschutz: "Ryanair möchte sicherstellen, dass alle Ryanair-Kunden 100 Prozent ihrer EU261-Entschädigung (250 Euro) ohne Abzug von übermäßigen Kosten Dritter von bis zu 100 Euro (pro Anspruch), erhalten. ... Da Ryanair-Kunden diese Kompensation ohne zusätzliche Kosten direkt bei Ryanair geltend machen können, stellen diese 'Servicegesellschaften' keinerlei Service dar."

Deutsche Gerichte sehen das anders. Das Amtsgericht Köln, in Fluggastrechten ein sehr versiertes Gericht, gab in einem Beschluss vergangene Woche jedenfalls dem Fluggasthelferportal EUFlight Recht und erklärte das Abtretungsverbot für unwirksam (AZ 113 C 381/16) . Alles andere würde dem "Sinn und Zweck der Fluggastverordnung und der Auslegung im Sinne des Verbraucherschutzes entgegenstehen", argumentieren die Kölner Richter.

Ryanair steht auch sonst schon mal mit Verbraucherrechten auf Kriegsfuß. Der Konzern versucht derzeit, die übliche dreijährige Verjährungsfrist für solche Ausgleichsansprüche per Geschäftsbedingung auf zwei Jahre zu verkürzen (Ziffer 15.3). Auch das ist mehr als bedenklich, da es gegen den Kern des EU-Verbraucherrechts verstößt, die Rechte von Verbrauchern einschränkt und sie so unangemessen benachteiligt.

So holen Sie Ihre Entschädigung

Egal ob der Ärger aus diesen Sommerferien stammt, aus denen des Jahres 2015 oder 2014. Oder ob er erst jetzt in den Herbstferien entsteht. Lassen Sie sich als Passagier nicht abwimmeln. In der EU haben Fluggäste weitgehende Rechte.

Und so gehen Sie vor:

  • Ermitteln Sie Ihre Ansprüche  abhängig von Ausfall, Verspätung und Entfernung und richten Sie ein entsprechendes Musterschreiben an die Airline.
  • Weigert sich die Fluggesellschaft zu zahlen, kann anschließend die öffentlich-rechtliche Schlichtungsstelle (SOEP) vermitteln.
  • Wer sich nicht selbst mit der Airline herumstreiten will, kann sich an zuverlässige Fluggasthelferportale wenden.

Es gibt sogar Helferfirmen, die Ihnen den Rechtsanspruch gegen die Billigflieger direkt abkaufen. Dafür verlangen diese einen höheren Anteil der Entschädigung für sich, der Restbetrag wird aber sofort ausgezahlt. Auch diese Angebote hat Finanztip geprüft . Falls Sie das Geld zum Ausgleich des Kontos brauchen, ist das eine interessante Alternative.

Zum Autor

Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip« und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. »Finanztip«  refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken »Finanztip« bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .

Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »taz«. Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.