Simpler Trick - DER SPIEGEL
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GÜTERFERNVERKEHR Simpler Trick

Westdeutsche Behörden unterstützen einen grauen Markt für Fernverkehrskonzessionen.
• aus DER SPIEGEL 11/1976
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Eiserfelder Maklerfirma Karl Grürmann wußte noch immer Rat, wenn Fuhrunternehmer Behördenpapiere und Amtsstempel brauchten: Für einen Kaufpreis von 40 000 bis 90 000 Mark beschaffte sie eine staatliche Fernverkehrskonzession, die von Behörden zumeist erst nach jahrelangen Wartezeiten ausgehändigt wird.

Bei der laut Anzeigenwerbung »ältesten und größten Fachvermittlung dieser Art« ging das schneller: Die einst von den Ländern zum Stückpreis von 230 Mark erteilten Konzessionen sind unter der Regie von Grürmann und Kollegen zu einer begehrten Handelsware geworden.

Geschäftsgrundlage der Zunft ist das vom Staat festgelegte Konzessionslimit, das die notleidende Bundesbahn von allzu bedrohlicher Lkw-Konkurrenz freihalten soll: 18 215 Genehmigungen für den allgemeinen Güterfernverkehr (Rote Konzession), 6942 Genehmigungen für den Bezirksgüterfernverkehr (Blaue Konzession) und 4658 Genehmigungen für den Möbelfernverkehr (Gelbe Konzession) sind das Äußerste, was der Staat an Konkurrenz auf den Straßen zulassen will.

Schier hoffnungslos sind freilich die Versuche ehrgeiziger Jungunternehmer oder expansionswilliger Altspediteure, Konzessionen von Amts wegen übertragen zu bekommen. Seit Jahren landeten selbst die Erlaubnisscheine von bankrotten Speditionen auf dem grauen Markt.

Daß die bei jeder Übertragung fälligen Genehmigungsumschreibungen eigentlich illegal sind, störte nicht einmal die Behörden. Zwar bestimmt das Güterkraftverkehrsgesetz von 1952 unmißverständlich, eine Genehmigung dürfe nur »dem Unternehmer für seine Person« erteilt werden und sei außer beim Verkauf eines ganzen Unternehmens »nicht übertragbar«. Mit dem Behelf des »bedingten Verzichts« wurde das Gesetz jedoch immer wieder umgangen.

Bei diesem Verfahren braucht der Verkäufer lediglich zu erklären, er verzichte auf seine Transporterlaubnis zugunsten eines namentlich genannten Spediteurs. Die Umschreibungsbeamten genierten sich dann nicht einmal, das Wuchergeschäft auch offiziell zur Kenntnis zu nehmen.

Ungeduldigen Fuhrmännern' die ihre Konzession offiziell bei der zuständigen Behörde beantragt hatten, wurde sogar geraten, doch selbst am grauen Markt mitzubieten. Dem Bremer Spediteur Alfred Hollmann etwa teilte der »Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr -- Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Straßenverkehr« -- mit: »Kann ich Ihnen nur empfehlen, sich auf dem freien Markt umzusehen, um hier eine Genehmigung käuflich zu erwerben.«

Seit Anfang Januar dieses Jahres riskieren Speditionsmakler ihre in Fachzeitungen angebotenen Vermittlerdienste allerdings nur noch mit dem Zusatz »im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten«. Und die sind in jüngster Zeit schmaler geworden: Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts untersagt nämlich die »als besonders anstößig« empfundene Mitwirkung der Behörden am Konzessionshandel. »Infolgedessen«. bestimmten die Richter, »müssen alle frei werdenden Genehmigungen an die Genehmigungsbehörden zurückgegeben und von diesen ohne Bindung an die Wünsche und Bedingungen der' Beteiligten nach allgemein geltenden Grundsätzen neu vergeben werden.«

Nach dem Karlsruher Spruch kamen Bonns Verkehrsministerium und die Güterkraftverkehrs-Referenten der Länder schnell überein' das lockere Umschreibungsverfahren sofort zu stoppen und eine Übertragung von Lkw-Fernverkehrsgenehmigungen nur noch zuzulassen. »wenn ein Unternehmen im ganzen auf einen Dritten übertragen werden soll«. In einer Novelle zum Güterkraftverkehrsgesetz wollten sich die Ministerialbeamten überdies auf einheitliche Konzessionsvergaberichtlinien verständigen.

Doch das verunsicherte Spediteursgewerbe konnte schon bald wieder aufatmen: Da das Bundesverkehrsministerium eine Gesetzesinitiative »nicht vor der nächsten Legislaturperiode« zustande bringt, bleibt der graue Markt vorerst bestehen,

Dabei hilft ein simpler Trick: Ein mit zehn Konzessionen bestücktes Unternehmen verkauft die Papiere an die zehn besten Bieter. Wenn die Verträge den Behörden zu gleicher Zeit vorgelegt werden, geht alles klar: Die Beamten setzen dann großzügig voraus, daß der Fuhrmann keinen En-bloc-Käufer gefunden hat.

Aber auch bei härteren Umsehreibungskriterien wird der graue Markt kaum enger. Ein Branchenspezialist: »Notfalls werden wir mehrmals umfirmieren oder den Käufer einer Konzession als Partner einsteigen lassen.«

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