Skandalhändler Kerviel aus Haft entlassen
Paris - Einmal wöchentlich muss sich Kerviel bei der Polizei melden, und er darf den Großraum Paris nicht verlassen. Außerdem darf der 31-Jährige keine Aktivitäten im Zusammenhang mit den Finanzmärkten betreiben. Kerviel saß seit 8. Februar wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Untreue in Untersuchungshaft.
Der Ex-Händler soll der Société Générale mit ungesicherten Spekulationen auf den Deutschen Aktienindex und andere Indizes einen Schaden von 4,9 Milliarden Euro eingebracht haben. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 750.000 Euro.
Kerviel hatte die Entlassung aus dem Pariser Gefängnis La Santé während der laufenden Ermittlungen beantragt. Diesem Antrag wurde heute stattgegeben. Er wurde festgehalten, um eine Kontaktaufnahme zu möglichen Komplizen zu verhindern.
Die Bank behauptet bislang, dass Kerviel allein handelte. Dies bestreitet der 31-Jährige jedoch vehement. Wie aus jüngst veröffentlichten Verhörprotokollen bekannt wurde, beschuldigt Kerviel seinen unmittelbaren Vorgesetzten und seinen Assistenten, von den ungenehmigten Transaktionen gewusst zu haben. Er habe den Computer seines Chefs dafür benutzt, während dieser daneben stand. Die Beschuldigten sollen die Vorwürfe abgestritten haben.
sil/Reuters/dpa-AFX/AFP