Regeln für GKV-Wahltarife Bahr päppelt private Krankenversicherungen
Gesundheitsminister Bahr: Kritik von den Kassen
Foto: Soeren Stache/ dpaBerlin - Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will laut "Berliner Zeitung" das Geschäft der gesetzlichen Krankenkassen beschränken. Geplant sei den gesetzlichen Kassen das Angebot von Wahltarifen deutlich zu erschweren, berichtet die Zeitung. Durch eine vom Minister geplante Gesetzesänderung könnten diese Tarife demnach nach Befürchtungen der Krankenkassen so teuer werden, dass sie sich künftig weder für die Versicherten noch für die Kassen lohnen und damit eingestellt werden müssten. Damit bestehe die Gefahr, dass Gutverdiener, die die Kassen über derartige Zusatztarife an sich binden konnten, in die private Krankenversicherung abwandern.
Seit 2007 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten Tarife mit unterschiedlichen Leistungen anzubieten. Derzeit nutzen mehrere Hunderttausende Versicherte solche Tarife, die an das Angebot der Privatkassen angelehnt sind. Zielgruppe sind vor allem Gutverdiener. Sie sollen mit diesen Tarifen davon abgehalten werden, zu einer Privatversicherung zu wechseln. Die privaten Krankenversicherungen hatten immer wieder gefordert, den gesetzlichen Kassen das Angebot von Wahltarifen gänzlich zu verbieten.
Bei der Opposition stößt Bahrs Vorstoß auf heftige Kritik: "Die Koalition versucht, die Wahltarife durch die Hintertür auszutrocknen", sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach der "Berliner Zeitung". "Hier wird eindeutig Klientelpolitik für die private Krankenversicherung betrieben."
"Gefahr, gutverdienende Mitglieder zu verlieren"
Der Hintergrund: Bahr will der Zeitung zufolge gesetzlich verbieten, dass sogenannte Halteeffekte bei der Finanzierung der Wahltarife berücksichtig werden. Darunter versteht man, dass die Kassen Mitgliedsbeiträge von Versicherten einberechnen, die vom Wechsel zu einer privaten Gesellschaft abgehalten wurden. Bis zu 90 Prozent der Kosten eines Tarifs können laut "Berliner Zeitung" über diesen Effekt kalkuliert sein. In einem Gesetzentwurf aus dem Ministerium sei vorgesehen, dass die Tarife bis spätestens Ende 2014 umgestellt werden müssen. Grund sei das europarechtliche Verbot der Quersubvention.
Leiden könnte unter der Gesetzesänderung etwa die Techniker Krankenkasse. "Wenn wir diese Halteeffekte nicht mehr berücksichtigen dürfen, besteht die Gefahr, gutverdienende Mitglieder unwiderruflich in die Privatversicherung zu verlieren", sagte TK-Vorstandschef Jens Baas der Zeitung. Wahltarife machten das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiver und würden helfen, Versicherte im Solidarsystem zu halten.