Einigung: Pflegekräfte bekommen Mindestlohn - DER SPIEGEL
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Einigung Pflegekräfte bekommen Mindestlohn

Einigung nach zähem Ringen zwischen Wirtschafts- und Arbeitsministerium: Für die 600.000 Pflegekräfte in Deutschland soll laut "Berliner Zeitung" künftig ein gesetzlicher Mindestlohn gelten - allerdings zunächst nur bis Ende 2014.
Pflegekraft bei der Arbeit: Lohnsteigerung schon ab 1. Juli?
Pflegekraft bei der Arbeit: Lohnsteigerung schon ab 1. Juli?

Pflegekraft bei der Arbeit: Lohnsteigerung schon ab 1. Juli?

Foto: dapd
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Ursula von der Leyen

Rainer Brüderle

Berlin - Gebäudereiniger, Bauarbeiter und Maler haben ihn schon - jetzt soll er auf eine weitere große Branche ausgeweitet werden: Ein gesetzlicher Mindestlohn soll künftig auch für die knapp 600.000 Pflegekräfte in Deutschland gelten. Nach langwierigen Verhandlungen mit Arbeitsministerin (CDU) habe Wirtschaftsminister (FDP) seinen Widerstand aufgegeben, berichtet die "Berliner Zeitung".

"Ich freue mich sehr, dass der Mindestlohn jetzt zügig umgesetzt werden kann", sagte von der Leyen der Zeitung. "Für eine gute Pflege, die wir uns alle wünschen, brauchen wir qualifiziertes Fachpersonal, das angemessen entlohnt werden muss."

Jedoch musste die Arbeitsministerin laut "Berliner Zeitung" Abstriche machen: Denn der Kompromiss zwischen beiden Ministern sehe vor, dass der Mindestlohn zunächst bis Ende 2014 befristet ist. Allerdings soll Brüderle seiner Ressortkollegen weit entgegengekommen sein: Er hatte ursprünglich eine Befristung bis Ende 2011 verlangt.

7,50 Euro im Osten, 8,50 Euro im Westen

Viele Pflegekräfte können sich nun auf höhere Löhne freuen: Eine noch von der Großen Koalition eingesetzte Findungskommission hatte sich auf eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in den neuen und 8,50 Euro in den alten Bundesländern geeinigt. Nach dem Vorschlag der Kommission soll der Mindestlohn ab 1. Juli gelten. Allerdings ist offen, ob der Termin durch die nun vereinbarte Befristung gehalten werden kann, da diese noch in die entsprechende Rechtsverordnung eingearbeitet werden muss.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Stundensätze zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 um jeweils 25 Cent steigen, so dass sie dann bei neun Euro im Westen und acht Euro im Osten liegen. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten die sogenannte Grundpflege übernehmen. Sie helfen Pflegebedürftigen beim Waschen, Anziehen, Essen oder Gehen.

yes/AFP