Erbschaften und Schenkungen steigen rapide an - DER SPIEGEL
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Vor der Steuerreform Deutsche vererben und schenken 109 Milliarden Euro

Schnell die Steuerprivilegien nutzen, solange sie noch gelten: Nach diesem Motto scheinen im vergangenen Jahr viele vermögende Deutsche gehandelt zu haben. Der Wert von Erbschaften und Schenkungen stieg um 54 Prozent.
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Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht die massiven Steuerprivilegien für Firmenerben längst gekippt. Doch bis zu einer Neuregelung gelten sie weiter - und viele Deutsche nutzen die Frist: Im vergangenen Jahr haben sie Vermögen im Wert von rund 108,8 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Das waren 54,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Der Staat bekam lediglich 5,4 Milliarden an Steuern aus diesen Vermögenstransfers.

Mit 70,5 Milliarden Euro wurde weit mehr Vermögen geschenkt als vererbt. Das entspricht einem Anstieg von 76,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2013. Der Wert der vererbten Vermögen stieg lediglich um 25,7 Prozent auf 38,3 Milliarden Euro.

Der Anstieg wird noch deutlicher, wenn man auch die Entwicklung der Vorjahre berücksichtigt. Im Jahr 2009 waren erst 13 Milliarden Euro verschenkt worden.

Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Erbschaftsteuer unvereinbar mit dem Grundgesetz ist - konkreter die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben. Dieses Urteil war bereits in den Monaten zuvor erwartet worden und hat offenbar bereits für das Jahr 2014 zu dem massiven Anstieg der Schenkungen geführt.

Milliarden am Fiskus vorbeigeschleust

Bislang können die meisten Firmeninhaber ihre Unternehmen vererben oder verschenken, ohne dass dafür Steuern fällig werden. Es greifen großzügige Ausnahmeregelungen. Begründet wird dies damit, dass die Existenz der Betriebe und die Arbeitsplätze nicht gefährdet werden sollen - etwa, weil der Erbe gezwungen wäre, den Betrieb zu verkaufen oder drastisch an den Ausgaben zu sparen, um die Steuer bezahlen zu können. Diese Regelungen ermöglichen es Unternehmern allerdings, extrem hohe Summen am Fiskus vorbeizuschleusen.

Bei größeren Betrieben, so urteilten die Verfassungsrichter, könnte die teilweise oder komplette Steuerbefreiung unverhältnismäßig sein. Allerdings gaben die Richter dem Gesetzgeber bis Mitte 2016 Zeit, um die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln.

"Möglicherweise beruht der Anstieg auf Befürchtungen der Unternehmer, dass künftig höhere Hürden für die steuerfreie Übertragung von Firmenvermögen gelten könnten", sagte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Diese These wird auch dadurch gestützt, dass die Schenkungen offenbar möglichst steuersparend gestaltet wurden: Für die verschenkten 70,5 Milliarden Euro wurden lediglich 1,1 Milliarden Euro Steuern festgesetzt. Bei den vererbten 38,3 Milliarden Euro wurden den Statistikern zufolge hingegen 4,3 Milliarden Euro an Steuern gefordert.

Auch der Anteil der besonders großen Erbschaften oder Schenkungen ist ein Hinweis auf noch rasch genutzte Steuerprivilegien. Derartige Vermögenstransfers in Höhe von jeweils mehr als 20 Millionen Euro machten mit 51,1 Milliarden Euro fast die Hälfte der Gesamtsumme aus - ein Anstieg von 131,6 Prozent.

Allerdings dürfte das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer auch nach einer Neuregelung im kommenden Sommer relativ gering bleiben. Die schwarz-rote Koalition hat sich auf großzügige Freigrenzen für Firmenerben geeinigt. Die Bundesregierung selbst bezifferte den Anteil der weiterhin verschonten Firmenerben auf 99 Prozent.

fdi/dpa