Erbschaftssteuer: SPD, CDU und CSU einigen sich auf Reform - DER SPIEGEL
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Neues Gesetz Koalition einigt sich auf Erbschaftsteuerreform

Union und SPD haben ihren Streit um die Erbschaftsteuer beigelegt. Der Kompromiss soll vor allem mittelständische Unternehmen schützen und den Erhalt von Arbeitsplätzen garantieren.
Erbschaftsteuerbescheid
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Foto: Wolfram Kastl/ dpa
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Die große Koalition hat eine Einigung zur Erbschaftsteuerreform erzielt. Danach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten - wie vom Bundesverfassungsgericht Ende 2014 gefordert - schärfere Vorgaben. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von rund sechs Milliarden Euro könnten etwas steigen.

Erben, die mehr als 26 Millionen Euro bekommen, sollen erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können - wenn sie also nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe.

Für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sollen besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen. Bisher sind Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit.

Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Montag mit. Das Thema hatte monatelang für Streit zwischen den Parteien gesorgt.

Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Unabhängig vom Unternehmenswert werden Firmenerben bei der Erbschaftsteuer zu 85 oder 100 Prozent verschont, wenn sie das Unternehmen fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung generell für zulässig erklärt, aber schärfere Vorgaben verlangt.

Nach der Einigung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Angestrebt wird ein Gesetzbeschluss bis zur parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli.

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sep/dpa/AFP