Reform der Erbschaftsteuer Schäuble eckt als Unternehmerschreck an
Finanzminister Schäuble: Zu streng mit Firmenerben?
Foto: AP/dpaBerlin - Die Regierung muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Privilegien von Firmenerben bei der Erbschaftsteuer herunterschrauben. Doch eine grundlegende Reform will die Bundesregierung vermeiden und behilft sich stattdessen mit Nachbesserungen am bestehenden Gesetz. Mit seinem bisherigen Reformvorschlag geht Finanzminister Wolfgang Schäuble aber Lobbyverbänden und sogar Sozialdemokraten zu weit. Einem Bericht zufolge müssten künftig mehr Firmenerben und Unternehmen nachweisen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden.
Mit den Ausnahmeregelungen für Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer soll vermieden werden, dass diese Unternehmen aus Kapitalmangel Investitionen zurückfahren und Arbeitsplätze streichen.
Dem baden-württembergischen SPD-Finanzminister Nils Schmid sind Schäubles Pläne zu radikal. "Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer geht es um Tausende Arbeitsplätze. Wir müssen alles daransetzen, dass sie auch bei Unternehmensnachfolgen erhalten bleiben", sagte Schmid der "Stuttgarter Zeitung". In seinem Bundesland sitzen besonders viele mittelständische Firmen, die von der Reform betroffen wären.
Der Zeitung zufolge will Schmid großzügigere Regelungen als Schäuble. Baden-Württemberg will demnach Kleinbetrieben entgegenkommen und auch erreichen, dass große Familienunternehmen bis zu einem Wert von 100 Millionen Euro wie bisher von der Steuer verschont werden, wenn sie die Bedingungen erfüllen.
Auch ein CDU-Kollege stänkert
Auch der hessische Finanzminister Thomas Schäfer kritisierte Schäubles Vorstellungen zur Obergrenze von Firmenerbschaften. "Bundesfinanzminister Schäuble hat für die Abgrenzung zwischen Mittelstand und Großunternehmen einen Betrag von 20 Millionen Euro pro Erwerber in den Raum gestellt", schrieb Schäfer in einem Gastbeitrag im "Handelsblatt". "Ich halte diesen Betrag für deutlich zu niedrig." Es gehe um die Frage, ob ein Firmenerbe die Steuer zahlen könne, ohne schützenswertes Vermögen "versilbern" zu müssen, schrieb CDU-Politiker Schäfer.
Ob die Erben eines großen Familienunternehmens bei der Erbschaftsteuer in Zukunft begünstigt werden, soll nach Schäubles Plänen eine "Bedürfnisprüfung" klären. Sie soll sicherstellen, dass durch die zusätzliche Steuerlast nicht ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht wird und dadurch Arbeitsplätze verloren gehen. Unternehmerverbände hatten eine Größenordnung von 300 Millionen Euro Vermögen pro Erben als Grenzwert für diese Bedürfnisprüfung vorgeschlagen.
Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" will Schäubles Ministerium die Grenze für die vom Bundesverfassungsgericht für Großunternehmen geforderte Bedürfnisprüfung aber bereits bei 20 Millionen Euro je Erwerb ansetzen.
Der Industrieverband BDI hatte Schäuble bereits vorgeworfen, er verschärfe für die Familienunternehmen die Erbschaftsteuer über Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus und belaste sie zusätzlich. Auch im Wirtschaftsflügel der Union gibt es noch Vorbehalte gegen die Pläne.
Die Reform der Erbschaftsteuer ist nötig, weil das Verfassungsgericht die derzeitigen umfangreichen Steuerprivilegien bei der Vererbung von Unternehmen bemängelt und Anpassungen gefordert hat.
Mehrere Fachleute haben sich bereits mit dem Thema Erbschaftsteuerreform befasst. So schlug etwa der Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, vor, alle Erbschaften mit zehn Prozent zu besteuern und die Ausnahmen für Unternehmen größtenteils zu streichen.