Erweitertes Leerverkaufsverbot: Kabinett verschärft Anti-Zocker-Plan - DER SPIEGEL
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Erweitertes Leerverkaufsverbot Kabinett verschärft Anti-Zocker-Plan

Die Regierung will die Verbote für riskante Börsenwetten ausweiten. Finanzakteure dürfen ab sofort nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen handeln, die sie selbst besitzen - laut einem Zeitungsbericht hat der Gesetzentwurf allerdings Schlupflöcher.
Banken-Skyline in Frankfurt am Main: Zweifelhafter Vorstoß gegen Spekulanten
Banken-Skyline in Frankfurt am Main: Zweifelhafter Vorstoß gegen Spekulanten

Banken-Skyline in Frankfurt am Main: Zweifelhafter Vorstoß gegen Spekulanten

Foto: BERND KAMMERER/ AP
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Berlin - Die deutsche Regierung hat sich mit einen Vorstoß gegen riskante Börsenwetten viele Feinde gemacht - jetzt verschärft sie die Regeln sogar noch: Das Kabinett hat das Verbot ungedeckter Leerverkäufe ausgeweitet. Das teilte der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans am Mittwoch in Berlin mit.

Abgesegnet wurde ein Entwurf für ein "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte". In diesem werden ungedeckte Leerverkäufe als "potentiell krisenverstärkende Transaktionen" eingestuft. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, ungedeckte Leerverkäufe seien in der Krise "in einem nicht mehr beherrschbaren Maße" von Investoren genutzt worden, um Marktentwicklungen zu beeinflussen. "Deshalb verbieten wir sie."

Um "negativen Marktentwicklungen" entgegenzutreten, macht die Regierung nun ihre Drohung wahr und verbietet alle ungedeckten Leerverkäufe von Aktien an deutschen Börsen. Zuvor waren bereits der ungedeckte Verkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder und der ungedeckte Verkauf von Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen verboten worden.

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Erklärgrafiken: So funktionieren Leerverkäufe

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Das Besondere an ungedeckten Leerverkäufen ist, dass die Finanzakteure gar keine Papiere besitzen. Sie versprechen etwa einer Bank, ihr in drei Monaten Aktien oder Staatsanleihen zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Dann versuchen sie in diesem Zeitraum, die entsprechenden Papiere günstiger einzukaufen. Die Differenz streichen sie als Gewinn ein.

Zweckentfremdete Kreditversicherungen

Ungedeckte Leerverkäufe von Kreditversicherungen auf Staatsanleihen funktionieren anders: Hierbei erwerben Händler sogenannte Credit Default Swaps (CDS), die ursprünglich als Versicherung für Banken gedacht waren. Mit CDS sichern sich beispielsweise Banken, die Anleihen gewisser Staaten halten, dagegen ab, dass diese Staaten pleitegehen. Sie erwerben ein CDS und zahlen dafür eine Versicherungsgebühr. Tritt der worst case ein, müsste nicht die Bank selbst den Verlust abschreiben, sondern derjenige, der die Staatsanleihe versichert hat.

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Grafik-Strecke: So zockt man mit Kreditversicherungen

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Allerdings lassen sich CDS auch zu spekulativen Zwecken nutzen. in diesem Fall kauft ein Finanzakteur Kreditversicherungen für Staatsanleihen, obwohl er diese Anleihen gar nicht besitzt. Bereits vor zwei Wochen hat die Regierung diese Praxis verboten - und dieses Verbot nun mit dem neuen Gesetzentwurf zementiert. Eine Absicherung tatsächlicher Risiken durch CDS bleibt dagegen weiter erlaubt. Der Gesetzentwurf wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. In Europa und weltweit ist Deutschland mit seinem Vorstoß weitgehend isoliert. Die EU-Kommission will ihre Vorschläge zum Umgang mit Leerverkäufen erst im Oktober vorlegen.

Wirksame Maßnahme - oder Symbolpolitik?

Kritiker halten das Verbot ungedeckter Leerverkäufe ohnehin für Symbolpolitik. Der größte Teil des Handels mit den in die Kritik geratenen Kreditausfallversicherungen, den sogenannten Credit Default Swaps (CDS), werde nicht in Frankfurt am Main, sondern in Finanzzentren wie London oder New York abgewickelt, sagt etwa Commerzbank-Portfoliomanager Gunnar Stangl.

Auch an der Wirksamkeit der Maßnahme gibt es Zweifel. "Es ist ein isolierter Schritt in einer globalisierten Welt", sagt Christoph Schmidt, Wirtschaftsweiser und Chef des Essener RWI-Instituts. Tatsächlich können Händler, die in Deutschland tätig sind, einfach auf andere Finanzplätze ausweichen, an denen kein Leerverkaufsverbot gilt.

Bankenprofessor Hans-Peter Burghof hält das Leerverkaufsverbot sogar für gefährlich. "Über Leerverkäufe können Finanzprofis ihre Meinung über die Bonität eines Staates oder Unternehmens kundtun", sagt der Experte von der Universität Hohenheim. "Wer auf fallende Kurse spekuliert, wittert eine Gefahr, die andere noch nicht sehen. Das beugt Finanzblasen vor." Wer Leerverkäufe verbiete, helfe dem Finanzmarkt nicht - er setze ein äußerst effektives Frühwarnsystem außer Kraft.

Auch ist nicht ganz klar, wie streng die Regierung die Vorschriften letztlich tatsächlich handhabt: Laut einem Bericht der "Börsenzeitung" sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung nähere Bestimmungen und einzelne Ausnahmen zulassen kann. Dadurch solle etwa sichergestellt werden, dass der Referenzstatus von Bundesanleihen keinen Schaden nehme, schreibt die Zeitung. Vom ursprünglichen Vorhaben, Derivate, die ungedeckte Leerverkäufe in Aktien nachbilden, und Euro-Währungsderivate, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen, pauschal gesetzlich zu verbieten, habe das Ministerium Abstand genommen.

ssu/AFP/dpa-AFX/ddp/Reuters