Staatliche Beihilfen EU-Kommission kassiert polnische Supermarktsteuer
Die EU-Kommission nimmt Steuerregelungen in Polen ins Visier. Konkret gehe es um unterschiedliche Steuersätze im Einzelhandelssektor, teilte die Brüsseler Behörde mit. Unternehmen mit geringem Umsatz werden demnach niedriger besteuert als Händler mit höherem Umsatz. Unter bestimmten Umständen werden sie sogar ganz von den Abgaben befreit.
Das gebe einzelnen Firmen einen Vorteil und verstoße möglicherweise gegen EU-Beihilfevorschriften, hieß es. Dies solle nun genauer untersucht werden. Der EU-Kommission zufolge darf die Regierung in Warschau die Steuer bis zur endgültigen Entscheidung nicht mehr erheben.
Die Steuer wurde im Juli beschlossen und trat Anfang September in Kraft. Die EU-Kommission wurde laut eigener Aussage von Polen nicht über die Änderungen informiert, sondern sei erst nach Medienberichten darauf aufmerksam geworden. In einem ähnlichen Fall hatte die EU-Kommission unlängst eine vergleichbare Regelung in Ungarn für unzulässig erklärt.
Das entsprechende polnische Gesetz sieht vor, dass Einzelhändler mit einem monatlichen Umsatz von umgerechnet weniger als 3,9 Millionen Euro die Steuer nicht bezahlen müssen. Bis zu einem Betrag von 39,4 Millionen Euro liegt der Satz bei 0,8 Prozent und darüber bei 1,4 Prozent. Die EU-Kommission befürchtet, dass mit diesem gestaffelten System bestimmten Firmen zu Unrecht Vorteile gewährt werden.
Das polnische Finanzministerium will nach eigenen Angaben einen Plan vorlegen, wie das Land mit der Entscheidung aus Brüssel umgehen will. Die nationalkonservative Regierung ist seit ihrem Antritt immer wieder mit der EU in Konflikt geraten. Für Streit sorgt etwa die Flüchtlingspolitik oder eine Justizreform.