Kurswechsel EU-Kommission will Ungarn Strafaktion ersparen
Ungarns Premier Viktor Orbán: Mit Sparmaßnahmen Strafaktion abgewendet
Foto: Bela Szandelszky/ APBrüssel - Die Beziehungen zwischen der ungarischen Regierung und der EU-Kommission sind angespannt. Doch am Mittwoch kam die Behörde in Brüssel dem Land entgegen. Ungarn solle nicht wie geplant vom 1. Januar 2013 an eine halbe Milliarde Euro Fördergelder entzogen werden, schlug die Kommission vor.
Sie werde den EU-Finanzministern den Vorschlag machen, die geplante Strafmaßnahme auszusetzen, teilte sie mit. Die ungarischen Behörden hätten "prompte und wirksame" Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits ergriffen, begründete Kommissionspräsident José Manuel Barroso den Kurswechsel.
Erst im März hatten die Finanzminister nach einer kontroversen Debatte auf Vorschlag der EU-Kommission die Strafmaßnahme beschlossen. Damals hieß es, die rechtskonservative Regierung von Viktor Orbán unternehme zu wenig, um das Haushaltsloch in den Griff zu bekommen. Allerdings hatte die EU noch ein Schlupfloch gelassen und das Land aufgefordert, mit neuen Sparmaßnahmen nachzubessern. Seit seinem EU-Beitritt im Jahr 2004 hält Ungarn die Maastricht-Obergrenze von drei Prozent Haushaltsdefizit nicht ein.
Als erstes EU-Land sollte Ungarn deshalb Geld aus dem sogenannten Kohäsionsfonds verlieren, mit dem vor allem Umwelt- und Verkehrsprojekte finanziert werden. Nun kommt die EU der Regierung in Budapest entgegen. Da die Gelder erst von Jahresbeginn an eingefroren werden sollten, würde Ungarn kein Geld verloren gehen. Projekte könnten wie geplant umgesetzt werden, erklärte die Kommission.
Allerdings werde man die Entwicklung des Landes "weiter genau im Auge behalten". Den EU-Schätzungen zufolge dürfte Ungarn sein Defizitziel von 2,5 Prozent der Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr erreichen und auch 2013 unter der verbindlichen Drei-Prozent-Marke bleiben.
Finanzen sind nicht der einzige Konfliktpunkt zwischen der EU und Ungarn. Mit der Regierung Orbán gibt es auch Streit um die Wahrung der Grundrechte.