Effizienzrichtlinie EU-Staaten einigen sich auf Energiesparplan
Brüssel - Die EU-Staaten wollen sich ab 2014 erstmals an bindende Vorschriften zum Energiesparen halten. Die Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments einigten sich in Brüssel auf Details der umstrittenen Richtlinie zur Energieeffizienz. Das wichtigste Einzelziel ist, die Energienachfrage der Verbraucher jährlich um 1,5 Prozent bis 2020 zu senken.
Die Mitgliedstaaten setzten viele Ausnahmen durch, so dass sie die Verpflichtung auf 1,1 Prozent senken können. Sie behalten außerdem ein Wahlrecht, die Sparvorgabe über eine Verpflichtung der Energieversorger oder über nationale Aktionspläne mit anderen Anreizinstrumenten zu erreichen.
Die Industrie äußerte sich "tief enttäuscht" über die nach ihrer Ansicht zu harten Vorgaben. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte, das Gesetz werde zu einem weiteren Anstieg der Energiepreise führen. Unternehmen könnten ihre Produktion zurückfahren. Das Wachstum werde abgewürgt, prophezeite der Verband der Chemischen Industrie.
Nabu spricht von einem Papiertiger
Umweltverbände kritisierten die Ziele dagegen als zu unambitioniert. Die Mitgliedstaaten hätten den Entwurf von EU-Energiekommissar Günther Oettinger stark verwässert. Der Naturschutzbund Deutschland nannte das Gesetz einen Papiertiger.
Oettinger hatte das Gesetz vorgelegt, weil die EU sonst ihr 2007 beschlossenes Ziel verfehlen würde, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu verringern. Ohne klare Vorschriften würde die EU nur bei neun Prozent weniger Strom oder Heizenergie landen. Verglichen wird das mit dem Verbrauch, der ohne Einsparungen anfallen würde.
Die Kommission und das Parlament wollten die Lücke vollständig schließen, doch die Mitgliedstaaten bremsten. In Kommissionskreisen hieß es, bis 2020 werde nun ein Wert von 17 Prozent erreicht. Rechnet man den sinkenden Bedarf im Verkehr raus, sind es sogar nur 15 Prozent. Die EU-Kommission kann 2014 und 2016 den Fortschritt der EU-Staaten prüfen und gegebenenfalls noch mehr bindende Ziele vorschlagen.