Beschluss der Frühstartrente Wie aus 10 Euro im Monat 50.000 Euro Rente werden sollen
Mutter und Kind zählen Münzen
Foto: Viktoryia Verstak / DEEPOL / plainpictureDer Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Erstmals fördert der Staat damit eine private Altersvorsorge, die schon im Kindesalter beginnt. Ziel ist es, den Aufbau einer privaten Vorsorge zu erleichtern.
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder ab dem Geburtenjahrgang 2020, sofern sie über eine Steuer-Identifikationsnummer und einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Sie erhalten vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat. Voraussetzung: Das Geld muss am Kapitalmarkt angelegt werden.
Dabei haben Eltern die Wahl. Sie können für ihr Kind einen zertifizierten Standardvertrag bei einem privaten Anbieter abschließen. Der Staat überweist die 10 Euro dann monatlich direkt auf das Depot. Zusätzlich dürfen Eltern oder Großeltern bis zu 6840 Euro pro Jahr einzahlen.
Als Abonnentin oder Abonnent von SPIEGEL+ haben Sie die Möglichkeit, manager+ zum Vorteilspreis dazuzubuchen. Darin enthalten sind alle Inhalte von manager magazin+ und Harvard Business manager+. Damit ist es das ideale Abo für alle, die tiefe Einblicke in die deutsche Wirtschaft, die Chefetagen großer Unternehmen und in die spannendsten Start-ups suchen. Jetzt flexibel upgraden: Sichern Sie sich manager+ für nur 2 Euro pro Woche!
Tun sie das nicht, investiert der Bund die zehn Euro monatlich in ein Sondervermögen namens »Frühstartrente«, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Die Mittel fließen dann ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Der Anspruch auf das angesparte Startkapital aus der kollektiven Anlage kann bis zum 35. Lebensjahr geltend gemacht werden. Das Guthaben inklusive der bis dahin erzielten Erträge oder Verluste wird dann in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen. Nicht abgerufene Gelder fließen in den Bundeshaushalt zurück.
Über 12 Jahre summiert sich die Förderung pro Kind auf 1440 Euro. Laut Finanzministerium könnten so bei einer durchschnittlichen Rendite bis zum Rentenbeginn über 50.000 Euro zusammenkommen – Inflation und spätere Besteuerung nicht berücksichtigt.
Der Bund rechnet für 2027 mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro. Da jedes Jahr ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommt, steigen sie bis 2030 auf voraussichtlich 411 Millionen Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten. Insgesamt kalkuliert der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Jahre 2027 bis 2030 mit Ausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.