Gericht quält Deutsche Bank im Libor-Streit - DER SPIEGEL
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Entlassene Mitarbeiter Gericht quält Deutsche Bank im Libor-Streit

Der Deutschen Bank bleibt in der Libor-Affäre um manipulierte Zinssätze nichts erspart. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat angeordnet, dass vier Mitarbeiter, die der Konzern wegen ihrer mutmaßlichen Verstrickung in den Skandal entlassen hatte, wieder an ihrer alten Wirkungsstätte zum Einsatz kommen müssen.
Filiale der Deutschen Bank in Frankfurt: Erheblicher Interessenkonflikt
Filiale der Deutschen Bank in Frankfurt: Erheblicher Interessenkonflikt

Filiale der Deutschen Bank in Frankfurt: Erheblicher Interessenkonflikt

Foto: Daniel Reinhardt/ dpa
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Frankfurt am Main - Die Misere für die Deutsche Bank begann bereits im September. Damals hatte Arbeitsrichterin Annika Gey entschieden, dass das Institut vier Mitarbeiter zu Unrecht entlassen hatte. Nun setzt das Gericht noch eins drauf: Es hat die Bank aufgefordert, die vier Männer dort wieder einzusetzen, wo sie vor ihrer Entlassung gearbeitet haben.

Die Mitarbeiter waren ursprünglich an der Ermittlung der extrem wichtigen Libor- und Euribor-Zinssätze beteiligt, an denen sich weltweit Finanzgeschäfte im Wert von Hunderten Billionen Euro orientieren. Weil Banken die Zinsen manipuliert haben sollen, ermitteln international die Behörden. Die EU-Kommission hatte vergangene Woche hohe Kartellstrafen verhängt.

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Die Deutsche Bank   hatte die Mitarbeiter entlassen, weil sie unzulässigerweise mit Händler-Kollegen kommuniziert haben sollen - ein angeblicher Verstoß gegen die internen Regeln.

Das Arbeitsgericht sieht die Sache anders: Im September urteilte Richterin Gey, es gebe zwar Anhaltspunkte, dass die Mitarbeiter tatsächlich unzulässigerweise mit Händler-Kollegen kommuniziert und vorgegeben hätten, deren Wünsche bei der Zinsfestsetzung zu berücksichtigen. Doch die Bank selbst habe durch ihre interne Organisation einen erheblichen Interessenkonflikt herbeigeführt. Zum Teil seien Mitarbeiter zugleich für den Derivatehandel und die Ermittlung des Referenzzinsatzes zuständig gewesen.

Die Bank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, stellte die vier Mitarbeiter aber zunächst wie gerichtlich angeordnet wieder ein. Sie wurden jedoch ins "Sterbezimmer" abgeschoben, wie sich ein Insider ausdrückt. Das heißt, sie erhielten teils in einem anderen Bereich der Bank eine Beschäftigung, die aus Sicht der Kläger nicht ihrem rechtlichen Anspruch entsprach. Dagegen wehrten sich die Mitarbeiter - mit Erfolg. Das Gericht beorderte sie nun an ihre ursprünglichen Positionen zurück, wie es schon das September-Urteil vorsah. Die Bank wollte den Vorgang nicht kommentieren. Den für die Libor-Ermittlung zuständigen Bereich hat sie in der Zwischenzeit umorganisiert.

Im äußersten Fall droht Zwangshaft für einen der Co-Chefs

Der Beschluss des Arbeitsgerichts ist brisant. Die Finanzaufsicht BaFin hatte im Rahmen ihrer Sonderprüfung bei der Deutschen Bank in Sachen Libor darauf gedrängt, dass in die Affäre verwickelte Mitarbeiter nicht mehr in dem sensiblen Bereich eingesetzt werden sollten. Die BaFin kann die Bank allerdings dazu nicht zwingen.

Die BaFin prüft derzeit die Akten des Arbeitsgerichtes auf Hinweise für ihre eigenen Ermittlungen. Darin findet sich unter anderem der Vorwurf der Kläger, Alan Cloete, ein Vertrauter von Co-Chef Anshu Jain, habe versucht, die Libor-Affäre unter den Teppich zu kehren, um Jain zu schützen. Die Bank bestreitet diese Darstellung. Die Frage ist für die BaFin von großer Bedeutung, da sie klären will, ob der Vorstand der Bank von Manipulationsversuchen wusste.

Eine besondere Note bekommt die jetzige Entscheidung des Arbeitsgerichts, weil einer der Kläger vor seiner Entlassung den Währungshandel der Deutschen Bank in Deutschland leitete. Gerade im Währungshandel haben die BaFin und internationale Behörden in den vergangenen Monaten Ermittlungen aufgenommen, weil sie dort ebenfalls einen Manipulationsverdacht hegen.

Das Arbeitsgericht hat der Deutschen Bank nun eine Frist gesetzt, um die vier Mitarbeiter wieder in ihren angestammten Bereich zu versetzen. Kommt die Bank der Aufforderung nicht nach, droht ein Zwangsgeld, sie kann dagegen allerdings Beschwerde einlegen. Stellt sie sich dauerhaft stur, könnte das Gericht im äußersten Fall sogar eine Zwangshaft gegen besonders prominente Mitarbeiter anordnen: gegen einen der Co-Chefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen.