Krankenkassen: Zusatzbeitrag ab 2015 möglich - DER SPIEGEL
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Reform Krankenkassen dürfen Zusatzbeiträge kassieren

Millionen Versicherte müssen sich auf Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse einstellen. Eine entsprechende Reform billigte der Bundestag. Zwar sinkt der Beitragssatz, doch die Kassen können abhängig vom Einkommen Extra-Zahlungen verlangen.
Gesundheitskarten: Kassen können Extra-Beiträge verlangen
Gesundheitskarten: Kassen können Extra-Beiträge verlangen

Gesundheitskarten: Kassen können Extra-Beiträge verlangen

Foto: Harald Tittel/ dpa
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Berlin - Der Bundestag hat die Reform der Krankenkassenbeiträge gebilligt. Mit dem Gesetz gelten ab Januar 2015 für rund 50 Millionen gesetzlich Versicherte veränderte Beitragssätze. Zunächst sinkt zwar der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Im Gegenzug wird den Kassen aber die Möglichkeit gegeben, vom Einkommen abhängige Aufschläge zu erheben.

Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird gesetzlich festgeschrieben. Das begründet die Regierung mit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, entfällt. Auch pauschale Zusatzbeiträge gibt es dann nicht mehr, stattdessen können die Kassen künftig selber einkommensbezogen prozentuale Zusatzbeiträge festlegen.

Die Opposition lehnte das Gesetz am Donnerstag geschlossen ab, die Koalitionsabgeordneten stimmten zu. "Wir gehen davon aus, dass bis zu 20 Millionen Versicherte finanziell entlastet werden können", sagte Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU). Das liege daran, dass finanziell gut dastehende Versicherungen den sinkenden Beitragssatz nicht komplett durch Zusatzbeiträge ausgleichen müssen. Dass Kassen ganz ohne Aufschlag auskommen, wird in der Branche aber nicht erwartet.

Kritiker bemängeln vor allem, dass künftige Kostensteigerungen allein auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden, während die Arbeitgeber nicht zusätzlich belastet werden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nannte dies "unverantwortlich". Das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags sei "ein eklatanter Bruch mit dem Solidarprinzip". Auch die Sozialverbände VdK und SoVD forderten eine Rückkehr zu paritätischen Beiträgen.

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink nannte das Gesetz "zutiefst ungerecht". Der Linken-Abgeordnete Harald Weinberg sprach von einem "Raubzug durch die Geldbörsen" der Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. "In der Summe werden die Versicherten bis 2020 150 Milliarden Euro mehr zahlen müssen als die Arbeitgeber", prognostizierte er.

Gesundheitsökonom Jürgen Wasem hatte bereits vor Monaten den Zusatzbeitrag für 2017 im Schnitt auf 1,3 bis 1,5 Prozent vom Einkommen taxiert, das Bundesversicherungsamt auf 1,6 bis 1,7 Prozent.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach lobte das Gesetz, "weil es der endgültige Abschied von kleinen oder großen Kopfpauschalen ist". Denn bisher können Kassen pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen nehmen. Wegen der guten Finanzlage der Kassen kam dies aber nicht mehr vor. "Wir wollen ausschließlich den Qualitätswettbewerb und nicht den Preiswettbewerb", hielt er Befürchtungen entgegen, die Versicherten würden künftig ihre Kasse nur noch nach der Höhe der Zusatzbeiträge aussuchen. Befördert worden waren die Sorgen durch die Regeln, dass die Aufschläge ein Sonderkündigungsrecht auslösen und die Kassen schriftlich darüber informieren müssen.

mmq/AFP/dpa