Geringverdiener Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro
Friseur bei der Arbeit
Foto: Sebastian Kahnert/ picture alliance / dpaDer seit eineinhalb Jahren geltende gesetzliche Mindestlohn soll 2017 erstmals angehoben werden. Die sogenannte Mindestlohnkommission schlug am Dienstag eine Erhöhung von derzeit 8,50 Euro auf dann 8,84 Euro pro Stunde vor. Noch vor Kurzem war in diversen Medien über einen geringeren Anstieg berichtet worden.
Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, sagte Jan Zilius, Vorsitzender der Mindestlohnkommission. Die Bundesregierung kann die Empfehlung nur annehmen oder ablehnen, nicht aber verändern. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollte sich noch am Nachmittag zu dem Vorschlag äußern.
Der Mindestlohn war eine zentrale sozialpolitische Neuerung der amtierenden schwarz-roten Koalition. Seit eineinhalb Jahren gilt die Lohnuntergrenze. Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören der Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an.
"Aus unserer Sicht ist das Glas etwas voller als halbleer"
Sowohl Arbeitgeber-Repräsentanten wie Reinhard Göhner als auch Gewerkschaftsvertreter zeigten sich zufrieden. DGB-Vorstandsmitglied und Kommissionsmitglied Stefan Körzell sagte: "Aus unserer Sicht ist das Glas etwas voller als halbleer."
Gesetzliche Mindest-Stundenlöhne in der EU
| Land | Mindestlohn in Euro/Std. | zuletzt geändert |
| Luxemburg | 11,12 | 01.01.2015 |
| Frankreich | 9,67 | 01.01.2016 |
| Niederlande | 9,36 | 01.01.2016 |
| Großbritannien | 9,23 | 01.10.2015 |
| Irland | 9,15 | 01.01.2016 |
| Belgien | 9,10 | 01.12.2012 |
| Deutschland | 8,50 (8,84*) | 28.06.2016 |
| Slowenien | 4,57 | 01.01.2015 |
| Malta | 4,20 | 01.01.2016 |
| Spanien | 3,97 | 01.01.2016 |
| Griechenland | 3,35 | 01.03.2012 |
| Portugal | 3,19 | 01.01.2016 |
| Polen | 2,55 | 01.01.2016 |
| Estland | 2,54 | 01.01.2016 |
| Kroatien | 2,37 | 01.01.2016 |
| Slowakei | 2,33 | 01.01.2016 |
| Lettland | 2,20 | 01.01.2016 |
| Tschechien | 2,15 | 01.01.2016 |
| Litauen | 2,13 | 01.01.2016 |
| Ungarn | 2,06 | 01.01.2016 |
| Rumänien | 1,67** | 01.05.2016 |
| Bulgarien | 1,24 | 01.01.2016 |
* Änderung ab 01.01.2017
** Änderung im Mai 2016
Dagegen kritisierte der Sozialverband VdK die Erhöhung als unzureichend. "Der Mindestlohn muss deutlich erhöht werden und sicherstellen, dass Beschäftigte in Vollzeit mit dem Arbeitseinkommen für ihren Lebensunterunterhalt sorgen können und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen können", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
Grundlage für die Entscheidung des Gremiums ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den vergangenen eineinhalb Jahren stiegen die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent. Strittig war zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager bis zuletzt, ob auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie der Metall- und Elektrobranche berücksichtigt werden sollten.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.
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