Neue Studie Vielen Minijobbern wird Mindestlohn vorenthalten
Reinigungskraft (Symbolbild)
Foto: Z1003 Jens BŸttner/ picture alliance / dpaVielen Minijobbern in Deutschland wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn vorenthalten. Dies gehe aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach bekamen 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten. Jeder Fünfte erhielt nicht einmal 5,50 Euro.
"Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert laut "SZ" fest . Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar "noch längst nicht flächendeckend angewendet". Teilweise würden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt. So bekomme etwa jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.
Für ihre Studie werteten die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13.000.
Wie viele Minijobber nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten, ist laut der Studie unklar. Derzeit gibt es in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit knapp 7,4 Millionen geringfügig Beschäftigte, für knapp 4,8 Millionen davon handelt es sich um ihre Haupttätigkeit und keinen Nebenjob.
Der Mindestlohn gilt seit Januar 2015, seit 1. Januar dieses Jahres liegt er bei 8,84 Euro.