Mini-Kompromiss: Hartz IV bleibt unberechenbar - DER SPIEGEL
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Mini-Kompromiss Hartz IV bleibt unberechenbar

Der Hartz-IV-Streit ist beigelegt. Der Regelsatz für Langzeitarbeitslose wird in zwei Stufen erhöht, Kinder bekommen mehr Geld für Bildung, die Kommunen für Rentner und Leiharbeiter einen Mindestlohn. Doch die eigentliche Frage bleibt ungelöst: Ist der Kompromiss überhaupt verfassungskonform?
Hartz-IV-Bezieher Kind: 400 Millionen Euro extra für Jugendsozialarbeiter
Hartz-IV-Bezieher Kind: 400 Millionen Euro extra für Jugendsozialarbeiter

Hartz-IV-Bezieher Kind: 400 Millionen Euro extra für Jugendsozialarbeiter

Foto: A3397 Gero Breloer/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Der "Hartz-IV-Zirkus" sei vorbei. So treffend hat Horst Seehofer das Ende des politischen Gerangels um die Reform des Arbeitslosengeldes II in der Nacht zu Montag kommentiert. Es klang unendlich erleichtert - und ein bisschen dankbar.

Das ist verständlich. Denn acht Wochen lang hat die schwarz-gelbe Koalition mit den Sozialdemokraten und den Grünen um eine Lösung für die Bezüge von 4,7 Millionen erwachsenen Langzeitarbeitslosen und ihre rund zwei Millionen Kinder gerungen - ein parteipolitisches Hickhack sondergleichen: Immer wieder kündigten die Verhandler eine nahe Einigung an, immer wieder platzten die Gespräche. Zwischendurch verkamen die Verhandlungen gar zum Wunschkonzert der Parteien.

Auch die nunmehr letzte Runde in der Berliner Landesvertretung des Landes Sachsen-Anhalt in der Nacht von Sonntag auf Montag begann zäh. Nach einer ersten Pause lief es besser, bis kurz vor dem Ende beim Thema Mindestlohn fast alles noch einmal gescheitert wäre, wie es aus dem Kreis der Teilnehmer heißt.

Doch man riss sich zusammen, und nun gibt es tatsächlich ein Ergebnis. Es ähnelt überraschend stark dem Entwurf, den Arbeitsministerin Ursula von der Leyen bereits im vergangenen September präsentierte. Fünf Euro mehr für Langzeitarbeitslose rückwirkend zum ersten Januar, Bildungsgelder für Kinder statt einer Regelsatzerhöhung. Neu ist ein Drei-Euro-Plus für Erwachsene ab dem kommenden Jahr, 400 Millionen Euro für zusätzliche Sozialarbeiter und ein Mindestlohn für Leiharbeiter.

Dennoch gehen nach eigenem Bekunden nicht nur die CDU und die CSU als Sieger des Streits hervor, sondern selbstverständlich auch die SPD. "Wir haben sozialpolitische Geschichte geschrieben", sagt etwa von der Leyen (CDU). SPD-Frontfrau im Hartz-Gerangel, Manuela Schwesig, sagt: Der Einsatz ihrer Partei habe sich gelohnt, und spricht von einer Acht-Euro-Erhöhung.

Doch bei all der Lobhudelei bleibt ein Thema nahezu unbeachtet: Ist die Hartz-IV-Lösung überhaupt verfassungskonform? Dabei hätte genau diese Frage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 im Mittelpunkt der politischen Verhandlungen stehen müssen. Damals hatten die Richter in Karlsruhe die bisherige Berechnung des Hartz-IV-Satzes als intransparent, willkürlich und - eben - verfassungswidrig beanstandet. Ihre Forderung: Eine Neuberechnung bis Anfang 2011 muss her.

Von der Leyen ließ ihre Statistiker daraufhin losrechnen, strich einige streitbare Posten wie Tabak- und Alkoholgeld im Regelsatz - und präsentierte schwuppsdiwupps ihre Fünf-Euro-Mini-Erhöhung. Die Opposition war empört, warf der Arbeitsministerin Getrickse vor und drang auf eine Neuberechnung.

Und nun? Was ist aus dem Streit geworden? Sind die Knackpunkte nun gelöst? Oder braucht es ein neues Hartz-Verfahren? Ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse - und ihre Auswirkungen:

Wie viel Geld mehr gibt es?

Im Kern bleibt es bei Hartz 5: So bekommen Langzeitarbeitslose rückwirkend zum 1. Januar fünf Euro mehr. Einem alleinstehenden Erwachsenen stehen damit ab sofort 364 Euro monatlich zum Leben zu.

Neu ist die zweite Stufe: Anfang 2012 kommen nochmal drei Euro pro Monat hinzu - und zwar zusätzlich zu der dann ohnehin anstehenden regulären jährlichen Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung. Bisher waren die Regelsätze an die Entwicklung der Renten gekoppelt. In den Verhandlungen war zwischenzeitlich die Drei-Euro-Erhöhung bereits ab Jahresmitte im Gespräch. Hier konnte sich die SPD aber nicht durchsetzen.

Die so genannte Übungsleiterpauschale, die zum Beispiel in Vereinen ehrenamtlich tätige Hartz-IV-Bezieher oder ehrenamtliche Bürgermeister von Dörfern bekommen, wird nicht mehr vom Regelsatz abgezogen. Allerdings nur bis zu einer Höhe von 175 Euro monatlich.

Wann kommt die Erhöhung?

Die betroffenen Arbeitslosen müssen geduldig sein. Seit Januar schon warten sie auf ihre Erhöhung. Auch im März wird die Auszahlung des Fünf-Euro-Aufschlags nicht klappen. "Für den März ist es zu spät. Dafür hätten bis spätestens 17. Februar unsere Auszahlungssysteme umgestellt werden müssen", sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Das heißt im Klartext: Die Erhöhung kommt erst im April - vier Monate später. Da das Geld rückwirkend fließt, bekommen die Empfänger allerdings einmalig 20 Euro mehr.

Voraussetzung ist, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dem jetzt erzielten Ergebnis am Dienstagabend zustimmt. Das Parlament und die Länder sollten am Freitag nachziehen. Die Zustimmung ist jedoch eine Formalität.

Was steht bedürftigen Kindern zu?

Es bleibt dabei: Keine Regelsatzerhöhung für die rund zwei Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Stattdessen gibt es für sie mehr Geld fürs Essen in der Schule oder Kita, Bildung, Ausflüge und Sport. Zusätzlich sind zehn Euro monatlich für Vereinsbeiträge vorgesehen. Das Volumen: 1,6 Milliarden Euro.

Neu ist, dass auch Kinder von Geringverdienern, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, die Leistungen bekommen sollen. Hier punktete die Opposition.

Für drei Jahre befristet bis 2013 gibt der Bund außerdem 400 Millionen Euro aus: Diese Summe können die Kommunen für den Ausbau der Jugendsozialarbeit nutzen oder für Essen in Kinderhorten.

Wie wird die Neuregelung finanziert?

Fast 50 Milliarden Euro gibt der Staat jedes Jahr für Hartz IV aus. Jetzt kommen nochmal die Kosten für die Regelsatzerhöhung und das Bildungspaket hinzu. Geschätzte Höhe: mehr als zwei Milliarden.

Doch neben dem Bund muss künftig auch die Bundesagentur für Arbeit draufzahlen - allerdings nicht für Hartz IV direkt. Denn um den Ländern die notwendige Zustimmung für die Hartz-Reform im Bundesrat abzuringen, hatte die Bundesregierung den Kommunen zugesagt, in den kommenden drei Jahren stufenweise die Kosten der Grundsicherung von Rentnern zu übernehmen. Die klammen Kommunen entlastet dieses Zugeständnis allein bis 2015 um mehr als zwölf Milliarden Euro. Diesen Deal bezuschusst die Arbeitsagentur unfreiwillig mit mehreren Milliarden.

Im Detail sieht das so aus: Künftig wird der Behörde nur noch der Gegenwert eines halben Mehrwertsteuerpunktes überwiesen statt eines vollen. Was das für die Arbeitsagentur bedeutet, hat die Behörde bereits berechnet: Eigentlich will sie schon im Jahr 2013 mehr einnehmen als ausgeben. Im Jahr 2015 sollen die Einnahmen 3,1 Milliarden Euro über den Ausgaben liegen und zur Tilgung der Schulden aus der Krise eingesetzt werden. Jetzt aber droht der Agentur im Jahr 2015 ein Defizit von 9,6 Milliarden Euro.

Die Behördenmitarbeiter fühlen sich von der Politik übergangen: Nach Informationen des SPIEGEL hat Behördenchef Frank-Jürgen Weise deshalb bereits indirekt mit seinem Rücktritt gedroht. Denn Möglichkeiten, das Geld an anderer Stelle einzusparen, hat die Behörde kaum: Die meisten Ausgaben in ihrem Haushalt sind durch Gesetze gebunden. Und bei den sogenannten Ermessensleistungen hat die Behörde bereits in den vergangenen Jahren gespart.

Was ist für Leiharbeiter herausgekommen?

Die SPD und die Grünen hatten bessere Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter als Verhandlungsthema in die Hartz-IV-Gespräche gebracht. Mindestlöhne sollten gesetzlich anerkannt werden und nach nur einem Monat "gleiche Löhne für gleiche Arbeit" (Equal Pay) gelten - selbst wenn es schlechtere Tarifverträge gibt.

Das Verhandlungsergebnis sieht nun Mindestlöhne für weitere 1,2 Millionen Arbeitnehmer vor - darunter die rund 900.000 Beschäftigten aus der Leiharbeit. Für sie gilt ab 1. Mai 2011 eine Lohnuntergrenze - gleich ob sie "verliehen" sind oder sich im Wartestand befinden. Bei der Equal-Pay-Regelung setzte sich die Opposition jedoch nicht durch.

Daneben sollen weitere Mindestlöhne für das Bewachungsgewerbe, für den Bereich Geldtransporte sowie für die Weiterbildung gesetzlich verankert werden.

Als die SPD tief in der Nacht und kurz vor dem Ende der Verhandlungen auch noch den Mindestlohn für die Forstbranche forderte, schaltete die Union auf stur. Unionsfraktionsccef Volker Kauder wollte das Paket nicht noch einmal aufschnüren, daraufhin soll die SPD sogar gedroht haben, alles wieder platzen zu lassen, heißt es von Teilnehmern der Union. Kauders Reaktion sei kühl gewesen: Dann solle es wohl so sein. Das aber wollten die Sozialdemokraten offenbar auch nicht - sie lenkten ein.

Ist die Lösung verfassungskonform?

Als Arbeitsministerin Ursula von der Leyen im Herbst ihren Hartz-IV-Entwurf präsentierte, war die die Kritik von Opposition und Sozialverbänden hart: Sie warfen der Regierung nicht nur eine Berechnung des Regelsatzes nach politischem Gutdünken und Kassenlage vor - sie bezichtigten die schwarz-gelbe Koalition sogar der Täuschung. Auch bezweifelten sie, dass die Neuregelung mit der Verfassung vereinbar ist, obwohl genau das der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 verlangt.

Fest steht: An den Vorwürfen hat sich bis heute nichts geändert. Der Rechenweg zum Regelsatz ist auch nach dem jetzigen Hartz-IV-Kompromiss derselbe - obwohl die SPD genau diesen als willkürlich und damit verfassungswidrig bezeichnet hatte. Mit anderen Worten: Hartz-IV-Empfänger wissen auch künftig nicht, warum sie 364 Euro bekommen - und nicht irgendeinen anderen Betrag. Kleinlaut gaben denn Verhandlungsführerin Manuela Schwesig, Parteichef Sigmar Gabriel und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck am Montag zu, dass die alten Bedenken bleiben.

Die Grünen zeigten in dieser Frage mehr Rückgrat: Sie hatten die Verhandlungen am Sonntagabend deshalb vorzeitig verlassen. "Wir haben erhebliche Zweifel, dass das, was jetzt herausgekommen ist, verfassungskonform ist", begründete Parteichefin Claudia Roth die Entscheidung.

Die Union gibt sich dagegen siegesgewiss: "Das ist jetzt ein Regelsatz, der das Existenzminimum abbildet. Und ich glaube, dass diese politische Entscheidung auch vor Gerichten Bestand haben wird", sagte CSU-Chef Horst Seehofer.

Tatsächlich sieht es jedoch danach aus, dass das neue Hartz IV erneut die Gerichte beschäftigen wird. Mehrere Sozialrichter hatten in den vergangenen Wochen ihre Bedenken an der aktuellen Berechnung geäußert. Sie rechnen mit zahlreichen Klagen von Langzeitarbeitslosen. Am Ende könnte also erneut alles auf Anfang stehen. Oder wie es Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn sagt: "Wir sehen uns wieder in Karlsruhe."

Mit Material von Reuters und dpa