Schweizer Konten US-Ermittler behandeln Steuersünder wie Drogenschmuggler
Zürich - Auf der Jagd nach Steuersündern greifen die US-Behörden zu einer Taktik, die bislang vor allem gegen Drogenschmuggler und Geldwäscher eingesetzt wird. Bei Verdacht auf geheime Konten in der Schweiz oder anderen Ländern fordern Staatsanwälte US-Steuerzahler unter Strafandrohung auf, ihre Konten offenzulegen. Damit richtet sich der Druck nicht mehr nur gegen die Banken, sondern auch gegen die Kunden selbst.
"Das ist im Moment ein sehr heißes Thema", sagte Nathan Hochman von der Kanzlei Bingham McCutchen. Seit rund einem Jahr sind den Anwälten von Betroffenen zufolge mindestens ein Dutzend sogenannter Subpoenas ausgestellt worden. Die Staatsanwälte ordnen mit diesem Zwangsmittel die Herausgabe von Einzelheiten zu den Bankkonten seit 2003 an.
Steuerzahler, die sich weigern, solche möglicherweise belastenden Beweismittel gegen sich selbst einzubringen, müssen mit Geldbußen oder sogar Gefängnis rechnen. Bei den Steuerzahlern handelt es sich um Personen, die sich zu spät gemeldet haben, um von den freiwilligen Offenlegungsprogrammen der US-Steuerbehörden zu profitieren. Amerikaner, die ihre zuvor geheimen Auslandskonten offenlegten und eine Strafsteuer bezahlten, blieben dabei vor strafrechtlichen Konsequenzen verschont. Außerdem sind offenbar auch Kunden betroffen, die von ihren Bankbetreuern im Zuge von Strafanzeigen und sogar Anklagen ans Messer geliefert wurden.
Die Drohungen sind Ausdruck der Spannungen zwischen der Schweiz und den USA. Die US-Behörden verdächtigen Zehntausende vermögende Amerikaner, in den vergangenen Jahren Milliarden von Dollar über Schweizer Banken am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Gegen elf Schweizer Institute läuft bereits eine strafrechtliche Untersuchung. Dazu gehören Credit Suisse, Julius Bär, die Privatbank Wegelin sowie die Basler Kantonalbank.
Die Schweizer und die Amerikaner verhandeln seit Monaten über eine Lösung für den Steuerstreit. Zeitungsberichten zufolge bieten die USA den Schweizer Banken im Gegenzug für Kooperationen den Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung an. Eine Einigung dürfte der Übereinkunft ähneln, der die UBS 2009 zugestimmt hatte. Damals zahlte das Geldhaus 780 Millionen Dollar und gab Informationen von rund 4450 Kunden preis.