Kalte Progression bis Kindergeld Das bringt das Steuerreförmchen
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
Foto: Michael Sohn/ APDer Titel ließ es nicht vermuten: Als Anhang des "Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" hat der Bundestag am Donnerstagabend auch eine Mini-Steuerreform beschlossen. Dabei geht es um vier Schritte, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits im September angekündigt hatte:
- Der Grundfreibetrag steigt 2017 um 168 Euro auf 8820 Euro. Ein Jahr später erhöht er sich um weitere 180 Euro auf dann 9000 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler.
- Der Kinderfreibetrag von bislang insgesamt 7248 Euro wird im ersten Schritt um 108, im zweiten um 72 Euro erhöht.
- Das Kindergeld soll um zwei Euro pro Kind steigen. Wer wenig verdient, kommt außerdem in den Genuss des Kinderzuschlags, der Anfang 2017 um 10 Euro auf je 170 je Monat erhöht wird.
- Schließlich wird ein Teil der kalten Progression korrigiert - also das Phänomen, dass die Steuerbelastung stärker steigt als die Einkommen. Gehaltssteigerungen werden deshalb im Extremfall durch die Inflation aufgefressen. Dazu wird die gesamte Tarifkurve leicht nach rechts verschoben. So greift beispielsweise der Grenzsteuersatz von 24 Prozent künftig ab 13.769 statt bislang ab 13.670.
Zur Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ist die Regierung ohnehin verpflichtet. Schäuble hat die Anpassung lediglich vorgezogen und nicht den zugrundeliegenden Existenzminimumsbericht abgewartet, der im Dezember erscheinen soll.
Die kalte Progression bewegt zwar seit langem die Gemüter. Durch die sehr niedrige Inflation der vergangenen Jahre aber war sie zuletzt nur ein kleines Problem. Die Entlastungswirkung ist denn auch überschaubar, vor allem für Geringverdiener: Die untersten 30 Prozent der Steuerpflichtigen kommen auf eine Steuersenkung von weniger als 75 Euro im Jahr. Wer dagegen die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent zahlt (gilt künftig ab einem Einkommen von gut 256.000 Euro ) spart rund 430 Euro.
Die steuerpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus, kritisierte diese Verteilung als sozial ungerecht. Ihre Fraktion hatte in einem Änderungsantrag gefordert, das Entlastungsvolumen von etwa 2,4 Milliarden Euro komplett in eine stärkere Anhebung des Grundfreibetrags zu stecken. Davon hätten vor allem niedrige Einkommensgruppen profitiert.
Die Opposition kritisierte zudem, dass die Änderungen erst am Donnerstagabend und als Anhang zu einem anderen Gesetz durch den Bundestag gebracht wurden. In der Vergangenheit wurden solche Änderungen in eigenen Jahressteuergesetzen gebündelt.
Den Verdacht, die Große Koalition habe das Reförmchen möglichst geräuschlos verabschieden wollen, wies man im Finanzministerium zurück. Das gewählte Gesetzesverfahren sei schlicht das Schnellste gewesen, sagte ein Sprecher. "Wir wollten das bis zum Jahresende auf den Weg bringen, damit die Menschen es möglichst schon im Januar auf ihrem Lohnzettel merken."