Transparency International: Länder ignorieren Korruption - DER SPIEGEL
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Studie Industrieländer versagen beim Kampf gegen Korruption im Ausland

Eigentlich haben sich die Industrieländer verpflichtet, Bestechung zu bekämpfen. Dennoch verfolgten viele Staaten Korruption im Ausland nicht, beklagt Transparency International. Lob gibt es nur für vier Länder.
Bestechung: In vielen Industrieländern bleibt Korruption ohne Konsequenzen
Bestechung: In vielen Industrieländern bleibt Korruption ohne Konsequenzen

Bestechung: In vielen Industrieländern bleibt Korruption ohne Konsequenzen

Foto: Peter Steffen/ picture alliance / dpa
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Trotz eines gemeinsamen Abkommens gegen Korruption unternehmen viele Industrieländer nichts gegen Bestechungszahlungen bei Auslandgeschäften. In einem Bericht bescheinigte die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI)  lediglich vier Ländern eine aktive Strafverfolgung bei Korruptionsfällen - Deutschland, USA, Großbritannien und der Schweiz.

Die Korruptionsbekämpfer untersuchen jährlich, wie weit die Unterzeichnerstaaten einer OECD-Konvention zum Kampf gegen Bestechung im Ausland auf nationaler Ebene auch umsetzen. Das Ergebnis: Nur wenige Ländern halten sich daran. Die Hälfte der Staaten, die das Abkommen vor 16 Jahren unterschrieben haben, ignoriert es laut TI. Auf einer Negativ-Liste mit insgesamt 20 Staaten finden sich zum Beispiel Russland, Brasilien und die Türkei, aber auch EU-Mitglieder wie Polen, Belgien und Spanien.

Trotz Lob für die aktive Strafverfolgung in der Bundesrepublik sieht die Transparency-Vorsitzende in Deutschland, Edda Müller, noch Verbesserungsbedarf. Sie fordert die Bundesregierung auf, für die deutsche Wirtschaft klare strafrechtliche Regelungen zu erlassen. Außerdem solle sie interne Hinweisgeber, die Missstände öffentlich machten - sogenannte Whistleblower -, besser schützen. "Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verpflichtung im Koalitionsvertrag, die Gesetzgebung zum Whistleblowerschutz zu überprüfen, nachkommen", sagte Müller.

Transparency drängt schon seit Längerem auf die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Nach deutschem Rechtsverständnis können nur Einzelpersonen, also etwa Manager, strafrechtlich belangt werden. Unternehmen als Organisationen müssen sich nicht vor Strafgerichten verantworten.

kop/dpa/AFP/AP