Unzulässige Kündigung: Richter heben Rauswurf wegen 80-Cent-Bon auf - DER SPIEGEL
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Unzulässige Kündigung Richter heben Rauswurf wegen 80-Cent-Bon auf

Eine Firma darf einem Angestellten nicht kündigen, nur weil dieser einen Essensbon über 80 Cent falsch eingelöst hat. So urteilten die Richter eines Arbeitsgerichts. Ihre Begründung: Der Mitarbeiter hat sein Fehlverhalten eingeräumt.
Mittagessen: Kein Vertrauen mehr wegen eines falsch eingelösten Essensbons?
Mittagessen: Kein Vertrauen mehr wegen eines falsch eingelösten Essensbons?

Mittagessen: Kein Vertrauen mehr wegen eines falsch eingelösten Essensbons?

Foto: Jochen Lübke/ dpa
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Reutlingen - Der Mann verlor seinen Job wegen eines falsch eingelösten Essensbons über 80 Cent. Zu Unrecht, urteilte am Dienstag das Arbeitsgericht Reutlingen. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung sind demnach unwirksam. Der Sportbekleidungshersteller Erima aus dem Kreis Reutlingen überlegt jetzt, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

Der 35-jährige Mitarbeiter hatte in der Kantine ein Essensmärkchen für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers. Den Arbeitnehmern des Pfullinger Unternehmens werden monatlich jeweils 15 Wertbons zur Verfügung gestellt, die zum Erhalt eines Essenszuschusses von je 0,80 Euro berechtigen. Die Wertbons werden auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass pro Tag nur ein Bon eingelöst werden kann und diese nicht übertragbar sind.

Dass der Arbeitnehmer gegen diese Vorgaben verstoßen habe, sei zwar prinzipiell ein Kündigungsgrund. "Aber er hat sein Fehlverhalten eingeräumt", betonte der Vorsitzende Richter Werner Schwägerle. Eine Kündigung sei deshalb zu hart: "Zweck einer Kündigung ist ja nicht die Sanktion, sondern sie soll zukünftige Vertragsverletzungen verhindern."

Der Arbeitgeber erlitt zwar keinen finanziellen Schaden durch den falsch verwendeten Gutschein. Aber er argumentierte, man habe nach dem Zwischenfall kein Vertrauen mehr in den 35-Jährigen, der als Einkäufer über einen Millionen-Etat verfügte. "Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?", sagte der Anwalt.

böl/dpa/ddp