Sozialgericht Hartz IV teilweise verfassungswidrig
Berlin/Hamburg - Die "Bild am Sonntag" berichtete, das Düsseldorfer Sozialgericht habe in einer einstweiligen Anordnung (AZ S 35 SO 28/05 ER) entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstoße.
Der Zeitung zufolge hatte vor Gericht eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die Arbeitsagentur lehnte ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II ab, weil der Mann die Frau unterstützen müsse. Zur Begründung hieß es, die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei unverheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. Laut Gericht wird damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Die Bundesregierung sieht trotz des Urteils keine verfassungsrechtlichen Probleme für die Arbeitsmarktreform. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte heute in Berlin, die Regierung sei "nach wie vor der festen Überzeugung", dass Hartz IV verfassungsgemäß sei: Im Sozialgesetzbuch II werde nicht zwischen homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften unterschieden. Gleichwohl werde das Urteil "genau analysiert".