Sozialreformen Clement auf Kompromisskurs
Berlin - Clements Pläne sehen vor, dass Alleinstehende, denen kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld zusteht, geringe Zusatzzahlungen erhalten sollen. Im ersten Jahr können Alleinstehende mit einen Aufschlag von 160 Euro auf den Sozialhilfesatz rechnen, Paare mit 320 Euro, dazu 60 Euro für jedes Kind. Im zweiten Jahr soll der Betrag um jeweils die Hälfte sinken, im dritten Jahr gibt es keinen Zuschlag mehr. "Der Minister favorisiert dieses Stufenmodell", bestätigte eine Ministeriumssprecherin.
Grundsätzlich bleibe aber das Ziel bestehen, den Druck auf Arbeitslose, sich möglichst schnell neue Jobs zu suchen, zu erhöhen. Das Übergangsmodell sei ein Vorschlag der Arbeitsgruppe "Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe", die der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen zuarbeite. Die Aufschläge sollen in das Gesetz aufgenommen werden, das die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auf Sozialhilfeniveau regeln wird. Clement will spätestens im August einen entsprechenden Entwurf vorlegen.
Auch dass Langzeit-Arbeitslose künftig Minijobs annehmen müssen, ergebe sich aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sagte die Sprecherin. "Es bedeutet, dass ein Empfänger jede Arbeit annehmen muss, die ihm zugemutet werden kann." Andernfalls drohten Sanktionen.
Die Sprecherin erläuterte, dass die Bundesregierung in den so genannten Minijobs, die bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro sozialversicherungsfrei sind, einen besonders sinnvollen Weg sieht, Langzeit-Arbeitslose wieder ins Berufsleben zurück zu bringen. Wie in der Sozialhilfe gelte dabei, dass Betroffene, die zumutbare Angebote ablehnen, mit Sanktionen rechnen müssten.
Einzelheiten wollte die Sprecherin nicht nennen. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, wer das erste Angebot ablehnt, solle zehn Prozent weniger Arbeitslosenhilfe erhalten, beim zweiten Mal 30 Prozent. Arbeitslose müssten jede Möglichkeit nutzen, sich auf eigene Beine zu stellen. Dafür sollten sie aber einen höheren Lohnanteil behalten dürfen. Bisher lohnt es für Langzeitarbeitslose oft nicht, einen geringfügigen Job anzunehmen. Weil der Lohn angerechnet wird, bleibt ihnen kaum mehr Geld übrig, als wenn sie gar nicht arbeiten.