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AKTIEN Spekulation auf Justitia

Viele Anleger fühlen sich getäuscht - von Firmenchefs, die sie mit geschönten Zahlen zum Kauf von Aktien verführten. Findige Anwälte sehen darin eine Marktlücke. Werden Gerichte den Aktionären zurückgeben, was sie an der Börse verloren haben?
Von Wolfgang Reuter
• aus DER SPIEGEL 25/2001
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Draußen, auf den Wiesen der Chiemgauer Alpen, bimmeln die Kuhglocken. Drinnen, in der Gaststube des alten Hofs, unter dem König-Ludwig- Bild und den ausgestopften Bachforellen, sitzt der Bauer. Er wartet.

»Vielleicht kommt er ja heute«, sagt er zu seiner Frau. Die sieht ihn zweifelnd an.

Thomas Haffa, der Chef von EM.TV, kommt nicht, heute nicht und morgen auch nicht - obwohl er dem Landwirt, wie dieser beteuert, versprochen hatte, im März »einmal vorbeizuschauen, um die Dinge zu regeln«.

Der Mann hat mit seinem Hof Millionen verdient - und sie mit Aktien, unter anderem von EM.TV, wieder verloren. Jetzt will er von Haffa einen Teil des Schadens erstattet haben. Denn der und sein Bruder hätten ihn »monatelang belogen«, sagt er.

Als die Aktie am 9. Oktober vergangenen Jahres auf unter 40 Euro stürzte, griff er zum Telefon. Er hatte 3200 Anteile des einstigen Highflyers für rund 80 Euro gekauft - und ließ sich nicht abwimmeln.

Der damalige Finanzchef des Medienkonzerns, Florian Haffa, versicherte ihm: »Wir werden unsere Zahlen einhalten, und dann werden Sie sehen, dass die Aktie wieder steigt.« Ab Anfang November, »als der Herr Florian nicht mehr im Büro war«, beschwichtigte Thomas Haffa den aufgebrachten Aktionär: »Wir machen die 600 Millionen Gewinn. Und allein das Formel- 1-Geschäft ist mehr wert als die momentane Marktkapitalisierung.«

Nach dem Gespräch kaufte der Bauer noch mal 6000 Stück zum Kurs von 15 Euro nach - auf Kredit. Doch der prognostizierte Gewinn entpuppte sich als Verlust von 2,6 Milliarden Mark. Die Aktie stürzte ins Bodenlose, Freitag schloss sie bei drei Euro.

Bis vor zwei Wochen glaubte der aufgebrachte Aktionär noch, er könne die Angelegenheit so regeln, wie es auf dem Land üblich ist: von Mann zu Mann.

Als ihn aber der EM.TV-Gründer immer wieder vertröstete und einfach nicht kam, setzte er sich ins Auto und fuhr nach Unterföhring, in die Zentrale des einstigen Medien-Highflyers. Haffa freilich war »im Meeting« - und leider unabkömmlich.

Doch irgendwann wird der Landwirt den Unternehmer treffen, ihm in die Augen sehen. »Ich war in meinem Leben noch nie vor Gericht«, versichert er, »aber es geht halt nicht anders.«

Der Mann ist nur einer von bundesweit über 2000 Geschädigten, die Schadensersatz fordern - weil sie den allzeit optimistischen Aussagen der Haffa-Brüder glaubten und deshalb viel Geld verloren.

Für viele Anleger ist das Klagen gegen ihre ehemaligen Lieblinge zu einer ähnlichen Leidenschaft geworden wie einst der Kauf der angeblich so zukunftsträchtigen Aktien. Und so wie sie damals, als jede neue Nachricht den Kurs beflügelte, an den Lippen von Haffa, Ron Sommer (Telekom) oder Stefan Domeyer (Metabox) hingen, so setzen sie nun auf ihre Anwälte - in der Hoffnung, dass die ihnen ihr verlorenes Geld wiederbeschaffen.

Die Klagen richten sich vor allem gegen Firmen des Neuen Markts, die ihre Anleger - auf dem Papier - schnell reich und ebenso schnell arm gemacht haben. Wer auf dem Höhepunkt des Aktienrausches in so spekulative Werte wie Infomatec, Metabox und Sunburst einstieg, hat inzwischen weit über 90 Prozent seines Einsatzes verloren. Viel spricht dafür, dass daraus bald 100 Prozent werden.

Der Vorwurf der Anleger gegen diese Unternehmen und deren Vorstände ist fast immer der gleiche: Die Firmen hätten ihre Anleger über die wahren Geschäftsverhältnisse getäuscht, falsche Zahlen oder nicht existierende Aufträge verkündet - und so die Kurse gezielt hoch getrieben. Bis der Schmu aufflog.

Aber auch Anleger, die in so vermeintlich solide Aktien wie Telekom oder gar DaimlerChrysler investierten, fühlen sich gelinkt: Telekom-Chef Sommer werfen sie vor, den Immobilienbesitz des Konzerns wider besseres Wissen zu hoch bewertet zu haben. DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp soll den Aktionären seine wahren Absichten - eine Übernahme von Chrysler statt einer Fusion unter Gleichen - vorenthalten haben.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis findige Anwälte in der Wut der Aktionäre eine Marktlücke erkannten. Denn in den USA, dem Heimatland des Shareholder-Value und der Aktienkultur, gehören Klagen von Aktionären gegen ihre Firmen zum Alltagsgeschäft der Justiz.

Wann immer, vor allem an der Technologiebörse Nasdaq, eine Aktie einbricht, prüfen Juristen den Fall, sie suchen Geschädigte - und reichen Klagen ein. Für Anwälte wie Anleger ist das ein lukratives Geschäft. Denn die Juristen arbeiten meist auf Erfolgsbasis: Gewinnen sie, bekommen sie 20 bis 30 Prozent der erstrittenen Schadenssumme. Verlieren sie, gehen sie leer aus. Für die Anleger ist deshalb das Prozessrisiko - und damit die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen - praktisch null.

Ohnehin enden die Verfahren nur in den seltensten Fällen mit einem Urteil - meist einigen sich die Kontrahenten außergerichtlich. Denn wenn es zum Prozess kommt, muss die Firma den Klägern alle Beweismittel, darunter auch interne und belastende Dokumente, übergeben.

Die teilweise streng vertraulichen Papiere sind damit quasi öffentlich und auch Konkurrenten zugänglich. Das aber fürchten die Unternehmen meist mehr als die Forderungen ihrer Aktionäre.

Allein die Kanzlei Milberg Weiss aus New York mit 66 Partnern und mehr als hundert weiteren Juristen hat bislang für Anleger Schadensersatzansprüche von über 20 Milliarden Dollar erstritten. Auf ihrer Website veröffentlicht sie stolz ihre 148 derzeit anhängigen Wertpapierklagen.

Wie ihre US-Kollegen halten die deutschen Anwälte von vornehmer Zurückhaltung nur wenig. »Die Veröffentlichung falscher Prognosen«, wettert der Münchner Anwalt Klaus Rotter, »ist vergleichbar mit Geldfälschung.« Der 35-Jährige gründete vor drei Jahren seine Anlegerkanzlei, »um der Willkür von Banken und Unternehmen ein Ende zu machen«. Mittlerweile beschäftigt er weitere vier Juristen, vertritt 2500 Mandanten und klagt gegen 25 Firmen. Er sieht sich als Robin Hood der Kleinaktionäre und als »Gegner der Unternehmen«, die er - um Interessenkonflikte zu vermeiden - gar nicht erst vertritt.

Auch Andreas Tilp lässt kaum eine Gelegenheit aus, öffentlich in Erscheinung zu treten. Zusammen mit seinem Partner Dietmar Kälberer und sieben weiteren Juristen in Kirchentellinsfurt bei Tübingen und in Berlin vertritt er knapp 3000 Mandanten. Seit acht Jahren ist er auf Wertpapierklagen spezialisiert. Mittlerweile fragt er neue Klienten, ob sie für Medienprojekte zur Verfügung stünden - und vermarktet seine Fälle mit größtmöglichem PR-Effekt.

Geltungssucht und Eitelkeit werfen viele Kollegen den Anlegeranwälten deshalb vor. Die offensive Öffentlichkeitsarbeit, halten die dagegen, sei notwendig, um möglichst viele Geschädigte zu finden. So können die hohen Kosten einer Klage verteilt werden.

Dann gehen die Probleme erst richtig los. Denn was den Schutz von Aktionären angeht, ist Deutschland ein Entwicklungsland:

* Zwar müssen börsennotierte Unternehmen seit 1995 alle kursrelevanten Informationen in so genannten Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen. Doch eine Haftung gegenüber Aktionären ist, anders als in Amerika, bei falschen Meldungen explizit ausgeschlossen.

* Obwohl der Haftungsausschluss nicht für andere Firmenveröffentlichungen gilt, müssen Anleger nachweisen, dass sie vorsätzlich getäuscht wurden.

* Außerdem müssen Anleger beweisen, dass sie ihre Papiere nur auf Grund der falschen Informationen gekauft haben.

* Selbst wenn falsche oder unvollständige Angaben in einem Prospekt stehen, haften Vorstände nicht, wenn sie nachweisen, dass sie den Fehler nicht kannten.

* Schließlich müssen Anleger ihren Schaden belegen. Das ist vor allem dann sehr schwierig, wenn sich ein Anleger entschlossen hat, auf Grund einer positiven, aber falschen Meldung des Unternehmens, die Aktie nicht zu verkaufen, obwohl er das eigentlich vorhatte.

Solche juristischen Rahmenbedingungen machen jede Klage von Aktionären zu einer hochriskanten Spekulation - vergleichbar der Anlage am Neuen Markt.

Wer ein Auto kauft und merkt, dass es statt der vom Hersteller angegebenen 180 nur 120 PS hat, kann es zurückgeben. Wer aber die Aktie einer Firma kauft, die einen Gewinn von 600 Millionen Mark angekündigt hat und dann 2,6 Milliarden Mark Verlust erwirtschaftet, hat kaum eine Chance, sein Geld wiederzubekommen.

Mit allen möglichen juristischen Tricks und Paragrafen versuchen die Anlegeranwälte nun, die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen. Ob sie damit Erfolg haben werden, vermag niemand zu sagen - bislang gibt es kein einziges Urteil.

Gebannt blicken geprellte Aktionäre deshalb zurzeit nach Augsburg. Dort begann vor wenigen Wochen der Prozess gegen die Vorstände von Infomatec - und die Aussichten der Kläger stehen nicht schlecht: Erstmals hat ein Richter das Vermögen der Vorstände eingefroren und der Klage von Anlegern prinzipiell Chancen eingeräumt.

Der Richter, das sagte er in der ersten Anhörung ganz offen, hält viele der Veröffentlichungen des jungen Hightech-Unternehmens für falsch. Glaubt man der Klageschrift aus dem Hause Rotter, haben die Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele - beide saßen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft - immer wieder bewusst falsche Meldungen über Großaufträge in die Welt gesetzt, um so den Aktienkurs nach oben zu treiben.

So verkündete die Infomatec AG am 29. Dezember 1998, sie werde 30 000 Lizenzen einer von ihr entwickelten Technik an die Firma Schneider Cybermind Systems liefern. Der Kurs schoss bis Februar um über 80 Prozent nach oben - und die Vorstände warfen ihre Aktien auf den Markt.

Bei der Hauptversammlung präsentierten sie sogar Surf-Stationen der Firma Schneider mit Infomatec-Logo, quasi als Beweis für den Auftrag. Doch außer dem Aufkleber sei, laut der Klageschrift, nichts in den Geräten von Infomatec gewesen. Die Software stammte von CompuTime.

Das gleiche Spiel wiederholten die Vorstände im Mai 1999: Diesmal hieß der Kunde Mobilcom. Die Firma habe 100 000 Surf-Stationen für 55 Millionen Mark geordert. »Ein entscheidender Schritt in Richtung Marktführerschaft«, jubelten die Vorstände. Tatsächlich waren es nur 14 000 Geräte.

Wer auf Grund dieser Meldung die Aktien kaufte, hat praktisch sein gesamtes Geld verloren, heute notiert Infomatec bei knapp 50 Cent. Doch selbst in diesem Fall wird es noch Jahre dauern, bis das Urteil durch alle Instanzen geprüft und rechtskräftig ist.

Kein Wunder also, dass auch deutsche Anwälte, wann immer sie können, in den USA auf Schadensersatz klagen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aktien einer Firma auch dort gehandelt werden, was nur auf 23 deutsche Unternehmen zutrifft.

Die Software-Firma Intershop, aber auch die Telekom und DaimlerChrysler schlagen sich derzeit mit US-Anwälten herum. Bei dem Autohersteller fordert der US-Milliardär Kirk Kerkorian neun Milliarden Dollar Schadensersatz, nachdem DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp zugegeben hatte, dass der Zusammenschluss in Wahrheit nichts anderes als eine Übernahme war. Auch Kleinaktionäre klagen deswegen gegen den Autokonzern.

Nicht nur die Justiz, auch die Behörden nehmen den Schutz der Anleger in den USA viel ernster. Mehr als 500 Verfahren hat die dortige Wertpapieraufsicht SEC im vergangenen Jahr gegen Unternehmen eingeleitet und deutlich empfindlichere Strafen verhängt als hier zu Lande üblich.

Jetzt will auch die Bundesregierung den Anlegerschutz, der weit hinter europäischen Standards herhinkt, verbessern. Sie hat eine Kommission eingerichtet, die entsprechende Gesetzesänderungen vorschlagen soll.

Anlegeranwälte wie Rotter und Tilp haben dazu Stellungnahmen abgegeben. Sie fordern, dass der Haftungsausschluss bei Ad-hoc-Mitteilungen aufgehoben wird. Außerdem sollte eine Schadensersatzpflicht schon bei fahrlässigen Falschmeldungen greifen. Die Verjährungsfristen - bei Prospekthaftung beispielsweise nur sechs Monate ab Kenntnis des Mangels - müssten deutlich verlängert und Musterklagen zugelassen werden. Deren Erfolg sollte für alle Geschädigten bindend sein.

Aber bis solche Regelungen - wenn sie denn beschlossen werden - wirksam werden, können Jahre vergehen. So lange haben Anleger nur in einem Fall gute Chancen, ihr Geld wiederzubekommen: Wenn ihnen ein Bankberater ohne die nötige Aufklärung zu einer Aktie geraten hat.

Auf diese Weise hätte wohl auch der Chiemgauer Landwirt einen Teil seines Vermögensverlustes wiederbekommen. Denn der Anlageberater der örtlichen Raiffeisenbank hatte nicht nur ihm, sondern auch anderen Bauern aus der Gegend EM.TV dringend empfohlen.

Als der Landwirt das Papier bei 113 Euro mit einem Gewinn von 150 000 Mark verkaufen wollte, sagte ihm der junge Mann: »Spinnst du? Wenn die erst einmal die Formel 1 an die Börse bringen, dann gehen die auf 200.« Je tiefer das Papier sank, desto heftiger empfahl der Banker dem Bauern, weiter Stücke nachzukaufen.

Schließlich beschwerte sich der Landwirt über die schlechte Beratung, die Bank war sofort vergleichsbereit, sie bot ihm eine Gutschrift von 5000 Euro an - und die Zusage, die Zinsen für den Wertpapierkredit ein Jahr lang auf drei Prozent festzuschreiben. Im Gegenzug musste sich der Bauer verpflichten, rechtlich nicht gegen die Bank vorzugehen.

Heute weiß er: »Das hätte ich nicht unterschreiben sollen.« WOLFGANG REUTER

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