Spekulationssteuer Neue Berechnungsmethode kann teuer werder
Frankfurt am Main - Gewinne aus solchen Geschäften würden künftig nach der Fifo-Methode und nicht mehr nach der Durchschnittsmethode berechnet, berichtet das "Handelsblatt". Dies bedeute, dass ein Anleger, der Aktien eines Unternehmens in verschiedenen Tranchen kauft, aus steuerlicher Sicht stets die zuerst gekauften auch wieder verkauft ("first in, first out"). Dadurch könne die Steuerlast höher ausfallen als bisher.
Die Kursgewinne aus Aktiengeschäften sind dann steuerpflichtig, wenn die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden. Gewinne aus längerfristigen Engagements sind steuerfrei. Zurzeit berechnet der Fiskus die Spekulationssteuer nach einem komplizierten Verfahren, bei dem Mittelwerte der Aktienkurse zugrunde gelegt werden.
Besonders für Anleger, die noch bis zum Jahresende die Steueramnestie in Anspruch nehmen wollten, dränge die Zeit. Sie müssten bis Silvester dem Finanzamt detailliert ihre Spekulationsgewinne offen legen. Diese könnten je nach Berechnungsmethode sehr unterschiedlich hoch sein.