Klage wegen Diskriminierung Londoner Bankangestellte siegt in "Hexenhut"-Verfahren
Logo von BNP Paribas: Die Bank wollte sich bisher zu der Entscheidung des Londoner Arbeitsgerichts nicht äußern
Foto: Charles Platiau/ REUTERSStacey Macken hatte genug. Als sie 2013 im Londoner Büro der Bank BNP Paribas angestellt wurde, bekam sie ein Gehalt von jährlich 120.000 Pfund. Nur wenige Monate später wurde ein Mann in der gleichen Position und mit dem gleichen Aufgabenprofil eingestellt - er bekam allerdings 160.000 Pfund im Jahr. Derselbe Mitarbeiter erhielt zudem über einen Fünf-Jahres-Zeitraum Bonuszahlungen in Höhe von 237.000 Pfund; Macken kam in derselben Zeit auf 33.000 Pfund.
Die ungleiche Bezahlung ist nur einer der Gründe, die Macken in ihrer Klage gegen ihren Arbeitgeber anführte. Hinzu kamen unter anderem Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts sowie Belästigung am Arbeitsplatz. Nun hat ein Arbeitsgericht in London ihrer Klage in wichtigen Punkten stattgegeben.
Den Gerichtsunterlagen zufolge musste Macken sich im Büro häufig herablassende Kommentare anhören. Einer ihrer Vorgesetzten unterbrach sie demnach so oft mit den Worten "Nicht jetzt, Stacey", dass ihre Kollegen die Phrase übernahmen und sie damit aufzogen. Ein anderer Vorgesetzter berichtete Macken den Unterlagen zufolge von den Sex-Abenteuern eines Bekannten und begrüßte Freunde am Telefon schon mal mit den Worten "Hey Sexy" oder "Hey Fuckface".
Im Oktober 2013 - also kurz nachdem sie bei der Bank anfing - fand Macken außerdem einen schwarzen Hexenhut auf ihrem Schreibtisch. Eine Zeugin gab vor dem Arbeitsgericht an, Macken sei darüber bestürzt gewesen; sie habe sich in einem hauptsächlich männlichen Arbeitsumfeld zunehmend unwohl gefühlt. Laut der Zeugin waren es wohl betrunkene Kollegen gewesen, die den Hut als eine Art Scherz auf dem Tisch platziert hatten.
Es ging um vier Millionen Pfund
Das Arbeitsgericht gab Macken nun in mehreren Punkten recht, dabei ging es um die unfaire Bezahlung, Diskriminierung und Schikane. Die Vorwürfe der Belästigung wurden hingegen zurückgewiesen. In der Begründung heißt es zum Beispiel über die Hut-Episode: "In einem überwiegend männlichen Arbeitsumfeld einen Hexenhut auf dem Schreibtisch einer Arbeitnehmerin liegen zu lassen, war eine von Natur aus sexistische Handlung, die möglicherweise das Arbeitsumfeld für die Klägerin widerspiegelt."
Macken hatte ihren Arbeitgeber Medienberichten zufolge auf vier Millionen Pfund verklagt; laut "Guardian" ist sie dort noch immer angestellt. Es sei unklar, wie viel Geld sie nach dem Urteil nun womöglich erhält. BNP Paribas habe den Fall nicht kommentieren wollen.