Steuer, Arbeit, Gesundheit Was sich 2005 ändert
Mit Beginn des neuen Jahres kommt auf die Bundesbürger eine rekordverdächtige Zahl an Neuerungen zu. Nicht jede der Gesetzesänderungen zum 1. Januar bringt auch mehr Geld in die Taschen der Verbraucher: Bei Lebensversicherungen kassiert der Fiskus, Renten werden besteuert und Lkw-Fahren wird auch teurer.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Steuer, Gebühren und Abgaben
- In der letzten Stufe der Steuerreform sinkt der Eingangssteuersatz, der ab dem Grundfreibetrag von 7664 Euro im Jahr fällig wird, von derzeit 16 auf 15 Prozent. Der Spitzensteuersatz fällt von 45 auf 42 Prozent. Er muss ab einem Einkommen von 52.152 Euro gezahlt werden. Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
- Für reuige Steuersünder läuft die Zeit ab. Noch bis zum 31. März 2005 gibt es die "Brücke in die Steuerehrlichkeit". Doch wer die strafbefreiende Erklärung abgibt, muss künftig 35 statt bisher 25 Prozent Pauschalsteuer zahlen.
- Bei allen ab Januar 2005 geschlossenen Kapital-Lebensversicherungen oder Rentenpolicen mit Kapitalwahlrecht werden die Kapitalerträge besteuert. Die Hälfte davon wird besteuert, wenn der Vertrag bereits mindestens zwölf Jahre läuft und die einmalige Kapitalauszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Um die Steuer zu ermitteln, werden am Ende der Laufzeit die vom Versicherten gezahlten Beiträge vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Von der Differenz muss der Kunde die Hälfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Treffen die genannten Kriterien nicht zu, werden die Policen vollständig versteuert.
- Die streckenbezogene Lkw-Maut wird auf allen Autobahnen für Lastwagen ab zwölf Tonnen fällig. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 12,4 Cent pro Kilometer. Er gilt für inländische wie ausländische Fahrzeuge.
- Ab 2005 gilt auf Dauer ein Pfand von 25 Cent auf Bier, Wasser, Erfrischungsgetränke und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen. Andere Getränke und Verpackungen bleiben pfandfrei. Die "Insellösungen" einzelner Supermarktketten für die Rücknahme der Behälter werden abgeschafft. Nach In-Kraft-Treten der Vorordnung im Frühjahr 2005 gilt eine zwölfmonatige Übergangsfrist.
- Unternehmer und Arbeitgeber müssen vom 1. Januar an Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln. Im Rahmen des Projektes "Elster" bietet die Finanzverwaltung eine kostenfreie Software zur Übermittlung der Steueranmeldungen an.
- Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 erlaubt das Unternehmen Mastercard dem Handel, die durch den Einsatz von Kreditkarten entstehenden Zusatzkosten an die Kunden weiterzureichen. Bis dato war dies untersagt. Daher kann es Verbrauchern passieren, dass sie beispielsweise bei der Bezahlung des Hotelzimmers oder Mietwagens mit einer Mastercard künftig einen Aufschlag bezahlen müssen. Alle anderen Kreditkartenunternehmen verbieten nach wie vor die Weitergabe der Kosten an die Kunden.
- Neuerdings gilt bei Bestellungen per Post, E-Mail, Internet, Telefon und Telefax, dass Händler die Kosten für Porto und Verpackung der Rücksendung von Waren auch oberhalb eines Bestellwertes von 40 Euro auf die Verbraucher abwälzen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware weder voll bezahlt noch angezahlt wurde. Bezahlt der Verbraucher also einen Teil des Kaufpreises vor der Rücksendung, zum Beispiel per Nachnahme, kann er die Sache auch künftig kostenlos zurücksenden.
- Start des Emissionshandels: Die Europäische Union muss ihren Ausstoß klimaschädlicher Gase um acht Prozent im Vergleich zu 1990 verringern (Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll). Die Unternehmen bekommen deshalb eine bestimmte Menge an Zertifikaten für Emissionen zugeteilt. Wenn die Industrieanlagen weniger Treibhausgase ausstoßen als sie Emissionsberechtigungen haben, können sie die Zertifikate an andere Unternehmen verkaufen, die ihr Ziel verfehlt haben.
Neues bei der Rente
Neues bei der Rente
- Am 1. Januar 2005 tritt das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Das bedeutet den Einstieg in die "nachgelagerte Besteuerung" bei der Altersvorsorge. Es gilt der Grundsatz: Diejenigen Teile des Arbeitseinkommens, die als Beiträge in die gesetzliche Rente oder ein mit ihr vergleichbares privates Altersvorsorgeprodukt fließen, bleiben einkommensteuerfrei. Dafür greift der Fiskus jedoch im Rentenalter zu und besteuert die Renten als Einkommen.
- Bei den so genannten Riester-Renten muss künftig nicht mehr jedes Jahr ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Vielmehr kann sich zum Beispiel die Bank um den Antrag kümmern. Die Bedingungen, die eine Riester-Rente erfüllen muss, damit der Staat sie fördert, werden einfacher.
- Für Betriebsrenten gilt künftig, dass auch auf Beiträge an eine Direktversicherung keine Steuern bezahlt zu werden brauchen. Ab 2005 können rund 4300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei angespart werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Betriebsrente zum neuen Posten mitgenommen werden.
- Gymnasiasten und Studenten bekamen bislang bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung als Ausbildungszeit beitragsfrei, aber rentensteigernd angerechnet. Diese Regelung fällt - beginnend 2005 - bis Ende 2008 schrittweise weg.
- Der Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitnehmern in der Rentenversicherung wird aufgehoben.
Gesundheit und Soziales
Gesundheit und Soziales
- Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengelegt. Das Arbeitslosengeld II orientiert sich nicht mehr am vorangegangenen Nettolohn, sondern wird gesetzlich festgelegt. Im Gegenzug soll allen Menschen, die arbeiten können und wollen, eine intensivere Beratung und Betreuung angeboten werden.
- Das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet die Kommunen, die Zahl der Krippenplätze von jetzt 60.000 bis 2010 um 230.000 neue Angebote zu erhöhen. Finanziert werden soll der Ausbau der Kinderbetreuung durch die Einsparungen, die die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erzielen.
- Der Kinderzuschlag für Geringverdiener von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat tritt zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in Kraft. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder.
- Kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Damit zahlen sie statt 0,85 Prozent künftig einen Beitrag in Höhe von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt unverändert. Rentner über 65 Jahren und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Künftig zahlt die Krankenkasse nicht mehr einen prozentualen Anteil für eine bestimmte Form von Zahnersatz, sondern einen "befundbezogenen Festzuschuss". Der Patient kann selbst entscheiden, welche anerkannte Behandlung er wählt. Außer in Härtefällen muss er in Zukunft aber immer zuzahlen.
- Auch bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten Brillen oder orthopädischen Einlagen gelten ab 2005 bundesweit einheitliche Festbeträge.
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bundeseinheitlich auf 46.800 Euro jährlich (2004: 46.350 Euro) festgesetzt. Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, können sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
- Das Sozialhilferecht wird einfacher. So werden unter anderem bisher einzeln zu beantragende einmalige Leistungen beispielsweise für Bekleidung und Hausrat künftig pauschal mit einem erhöhten Regelsatz gewährt. Damit erhalten die Empfänger mehr Entscheidungsfreiheit, wofür sie das Geld ausgeben.
- Alcopops bekommen den Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz".
Neues beim Verbraucherschutz
Neues beim Verbraucherschutz
- Kunden deutscher Lebens- und Krankenversicherer sind im Falle eines Unternehmenszusammenbruchs künftig besser geschützt. Die betroffenen Verträge werden von einem Sicherungsfonds übernommen, der die Weiterführung garantiert.
- Erstmals gibt es eine zusätzliche, branchenübergreifende Beaufsichtigung von so genannten Finanzkonglomeraten. Das sind Unternehmensgruppen, zu denen sich sowohl Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen als auch Wertpapierfirmen zusammenschließen. Der Marktanteil der acht identifizierten Finanzkonglomerate in Deutschland betrug Ende 2002 immerhin 14,4 Prozent.
- Bei Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung oder Geldanlage per Telefon, Fax oder Internet hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Unternehmen, die mit ihm telefonisch in Kontakt treten, müssen ihre Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Gesprächsbeginn offen legen.
- Für Verunreinigungen durch Freisetzung von Pollen haften Bauern, die genveränderte Pflanzen anbauen, gesamtschuldnerisch und unabhängig von eigenen Fehlern. Wer beispielsweise sein Öko-Zertifikat durch Freisetzung veränderter Organismen verliert, kann vor Gericht Ansprüche auf Nutzungsbeeinträchtigung geltend machen. Zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete können die Naturschutzbehörden direkt eingreifen.
- Voraussichtlich ab Juli 2005 können Verbraucher Kreditkarten, Handys und Ausweise zentral über die Rufnummer 116116 sperren lassen. Bislang gibt es in Deutschland keine einheitliche Rufnummer, an die sich Betroffene beim Verlust einer Kreditkarte oder eines Handys wenden können.