Steueramnestie Steuersünder kommen billiger weg
Köln - Ein Kapitalanleger habe geklagt, da er seine Einkünfte voll versteuern musste, Steuersünder hingegen aber nach dem so genannten Steueramnestiegesetz von 2003 nicht. Von den nacherklärten Einnahmen würden nur noch 60 Prozent der Besteuerung unterworfen und auf diese dann lediglich 25 oder 35 Prozent Steuern erhoben. Dies sei nicht gerechtfertigt.
Das Kölner Finanzgericht gab ihm recht: Nach dem Amnestiegesetz "wird derjenige, der seine Zinsen in den fraglichen Jahren nicht erklärt und versteuert hatte und nunmehr offen legt und nacherklärt, steuerlich besser behandelt als der steuerehrliche Bürger", lautet das Urteil mit Bezug auf die Kapitaleinkünfte aus den Jahren 2000 bis 2002.
Das Gericht sieht einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und hat wegen seiner Bedenken das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Das soll nun entscheiden, ob die Besteuerung gegen das Grundgesetz verstößt.
Dabei zweifelte das Kölner Gericht nicht die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes selbst an, wie ein Sprecher erklärte. Es gehe vielmehr um die Auswirkungen für den ehrlichen Steuerzahler, die sich in Verbindung mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", wie das Steueramnestiegesetz von 2003 formal heißt, ergäben.