Steuerberater-Kosten Wegweiser für den Dschungel
Berlin - Die seit 40 Jahren bestehende private Abschreibemöglichkeit für Steuerberater und Lohnsteuerhilfe ist ab dem kommenden Jahr nicht mehr zulässig. "Millionen Bürger sind davon betroffen", kritisiert Stefan Walter vom Bund der Steuerzahler (Bdst). Künftig kann nur noch ein Teil der Rechnung des Steuerberaters steuerlich geltend gemacht werden, nämlich der für die Ermittlung der Einkünfte. Dieser Teil bleibt weiter als Werbungskosten abzugsfähig. Der Anteil für das Ausfüllen der Steuererklärung, der bisher unter den Posten Sonderausgaben fiel, darf dagegen nicht mehr die Steuerlast drücken. Ein Nachteil für unzählige Arbeitnehmer, Rentner und Familien, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) bemängelt.
"Damit ist das Ansetzen von Fachliteratur, eines PC-Steuerprogramms oder Beratung dahin", ist Walter besorgt. Auch die etwa drei Millionen Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen können ihren Mitgliedsbeitrag künftig nicht mehr steuerlich geltend machen.
Weil das deutsche Steuerrecht so schwierig zu durchschauen ist, war der Sonderausgabenabzug für Privatleute 1965 eingeführt worden - nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichstellung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden. Mit der Abschaffung dürfte es für Laien im Steuerdschungel nicht leichter werden: Künftig muss genau abgegrenzt werden, was noch zu den abziehbaren Werbungskosten zählt und was nicht mehr. Eine wahre Herkulesaufgabe für Normalbürger, die fachmännische Unterstützung aus Kostengründen künftig einsparen müssen.
"Wir befürchten, dass viele Leute sich in Zukunft selbst am komplizierten Steuerrecht probieren", sagt Annette Theobald, Sprecherin des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV). "Das hebt nicht die Qualität der Steuererklärungen."
Steuerberater schon jetzt zahlen
Wer auch in Zukunft den Fiskus an seinen Steuerberaterkosten beteiligen will, sollte sich schon jetzt mit Ausweichstrategien auseinandersetzen. Und dringend Kontakt mit dem Steuerberater aufnehmen, rät Steuerfachfrau Theobald. "Die Teilabsetzbarkeit bleibt ja immerhin bestehen", meint Dieter Ondraczek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Konkret bedeutet das: Steuerzahler müssen künftig ihre Kosten auf die einzelnen Einkunftsarten aufteilen, um sie absetzen zu können.
Beispielsweise auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen. Auf diese Art fallen Steuerberateraufwendungen unter die Werbungskosten und können abgesetzt werden - solange sie mit anderen Werbungskosten über den Pauschbetrag von derzeit 920 Euro hinausgehen, wie Fachleute einhellig meinen. Nicht abzugsfähig sind die Steuerberaterkosten für das Ausfüllen des "Mantelbogens" und der Anlage "Kinder" oder etwa für eine allgemeine Beratung in Erbschaftsangelegenheiten.
Clevere Bürger sollten außerdem folgenden Tipp des DStV beherzigen: Offene Rechnungen möglichst noch in diesem Jahr begleichen. Was 2005 an den Steuerberater überwiesen wird, fällt noch unter das alte Recht. Lohnen kann es sich auch, die Steuererklärung für dieses Jahr so weit wie möglich noch bis Silvester erstellen zu lassen und zu zahlen. Möglich ist auch eine Vorauszahlung auf 2006.
Ondraczek fürchtet, dass bald mit hohen Fehlerquoten bei den Steuererklärungen zu rechnen sei. Ausbaden müsste das auch die Finanzverwaltung. Auf sie warte erhebliche Mehrarbeit durch das "pingelige Überprüfen" der Abgrenzungsfragen, stöhnt Ondraczek. Die angepeilte Millionen-Ersparnis des Staats sei überdies schnell weggeschmolzen, müssten Finanzbeamte künftig ständig Bürgern unter die Arme greifen, die mit ihrer Steuer nicht mehr zurecht kommen.
Statt an Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein werden sich "mehr Steuerpflichtige mit der Bitte um Rat an die Finanzämter wenden", ist auch der Deutsche Steuerberaterverband in Sorge. Deshalb wollen die Fachleute am Ball bleiben - und für die Wiedereinführung der Abschreibemöglichkeit kämpfen.
Berrit Gräber, AP