Steuergesetz 2007 Neue Schnüffelpläne
Berlin - Wer bislang seine Gewinne aus Kapitalgeschäften gegenüber dem Fiskus verschwiegen hat, muss künftig womöglich mit unliebsamen Überraschungen rechnen. Denn die Bundesregierung will es Anlegern in Zukunft unmöglich machen, Gewinne aus Zinsen, Dividenden und Aktiengeschäften vor den Finanzämtern zu verheimlichen.
Dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 zufolge, sollen Finanzämter künftig direkt bei Banken auf die Jahresbescheinigung von Steuerpflichtigen zugreifen können. Dies sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" und der "Kölnischen Rundschau". Die Änderung diene dazu, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Ohnehin legten aber schon jetzt viele die Bescheinigung ihrer Steuererklärung bei, sagte der Sprecher weiter.
Die Jahresbescheinigung informiert den Anleger darüber, welche Zinsen und Dividenden er im vergangenen Jahr erzielt und welche Gewinne er bei Aktiengeschäften gemacht hat. Bislang sollte die Bescheinigung, die die Banken seit 2005 erstellen müssen, nur zur Hilfe für den Steuerpflichtigen bei dessen Steuererklärung dienen. Für das Finanzamt war sie tabu, sie musste weder aufbewahrt noch eingereicht werden.
Für Anleger, die es mit der Angabe der Spekulationsgewinne bislang nicht so genau genommen haben, könnte die Gesetzesänderung auch rückwirkend unangenehm werden. Im Gesetzentwurf heißt es: "Das Prüfungsrecht der Finanzbehörden gilt für alle bislang ausgestellten Jahresbescheinigungen." Das Kabinett will das Jahressteuergesetz 2007 am 9. August beschließen.
An den Plänen für eine Abgeltungssteuer ab Januar 2008 hält Finanzminister Peer Steinbrück nach Albigs Worten weiter fest. Sie soll pauschal auf Dividenden, Spekulationsgewinne und Zinsen fällig werden, zunächst 30 Prozent betragen und später auf 25 Prozent sinken.
itz/mm.de/AP