Steuern 2007: Das neue Diät-Depot - DER SPIEGEL
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Steuern 2007 Das neue Diät-Depot

Im kommenden Jahr sinkt der Sparerfreibetrag um fast die Hälfte. Anleger sollten ihr Depot rechtzeitig fit machen für die steuerliche Schlankheitskur.
Von Ulrich Buchholtz
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Sie stammt aus der Urzeit der Diätpläne: die FdH-Diät. Heute wird die simpelste aller Anleitungen zum Abnehmen - FdH = Friss die Hälfte - unter gesundheitlichen Aspekten kritisch gesehen. Anleger werden ihrem Depot dennoch eine FdH-Diät bei den steuerpflichtigen Kapitalerträgen nicht ersparen können: Ab 2007 verringert sich der Sparerfreibetrag beinahe um die Hälfte. Wer seine Anlagen nicht rechtzeitig umschichtet, muss mehr Steuern zahlen.

"Der steuerliche Freibetrag für die Kapitalerträge wird ab kommendem Jahr nur noch 750 Euro betragen", sagt Hauke Petersen von der Fonds Invest Beratung Petersen & Lange KG in Hannover. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51 Euro bleiben dadurch künftig nur noch 801 Euro an Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen steuerfrei. Bisher sind es 1.421 Euro für einen Alleinstehenden. Auch bei Ehepaaren verringert sich der Sparerfreibetrag entsprechend: von 2.842 Euro auf 1.602 Euro. Anleger müssen daher ab dem kommenden Jahr mit rund der Hälfte der bisherigen Kapitalerträge auskommen, wollen sie keine Steuern auf Zinsen & Co. zahlen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Depot auf Diät zu setzen. Wer zum Beispiel seinen Freibetrag in diesem Jahr nicht ausschöpfen wird, könnte einen zinslastigen Fonds verkaufen. Dadurch fallen die aufgelaufenen Kapitalerträge des Fonds - auch Zwischengewinn genannt - noch in dieses Jahr hinein. Bei einem Rückkauf des Fonds im nächsten Jahr wird der Zwischengewinn dem Anleger gutgeschrieben. Dadurch kann dieser 2007 mehr Kapitalertrag steuerfrei vereinnahmen.

Noch vor Silvester verkaufen

Die Beispielrechnung zeigt die Auswirkungen einer solchen Transaktion. Allerdings sollten Anleger diese nur mit Fonds durchführen, die sie ohne Ausgabeaufschlag zurückkaufen können. Ideal dafür sind Geldmarktfonds. Bei ihnen ist auch das Risiko gering, dass dem Anleger hohe Gewinne entgehen, während er gerade nicht investiert ist - Kurssprünge sind bei Geldmarktfonds sehr selten.

Damit das Finanzamt nicht den Eindruck gewinnt, dass es sich bei der Transaktion um einen steuerlich motivierten Gestaltungsmissbrauch handelt, sollte ein anderer Fonds zurückgekauft werden. Wichtig dabei ist, dass dieser Fonds zum Zeitpunkt des Kaufs einen hohen Zwischengewinn aufweist. Außerdem sollte der Kauf bei einer Verwahrstelle erfolgen, bei der im Lauf des Jahres Kapitalerträge anfallen. Dann wirkt sich der höhere steuerfreie Spielraum sofort aus und nicht erst in der Einkommensteuererklärung.

Eine andere Möglichkeit, die Steuerwerte positiv zu beeinflussen, besteht in der Aufnahme steuergünstiger Fonds ins Depot. Bei diesen fallen mehr Kursgewinne und weniger Kapitalerträge an.

Auch diese Umstrukturierung des Depots sollte noch in diesem Jahr erfolgen. Um die Kursgewinne steuerfrei einstreichen zu können, müssen die Anleger die Fonds mindestens ein Jahr und einen Tag lang halten. "2008 will die Bundesregierung allerdings eine Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne einführen", erklärt Petersen. Da noch nicht bekannt ist, wie dabei die bestehenden Anlagen behandelt werden, sollten Anleger rechtzeitig vor dem Jahresende 2006 in die steuergünstigen Fonds investieren. Dann könnten sie die Produkte notfalls noch kurz vor dem Jahresende 2007 steuerfrei verkaufen.

Bei den steueroptimierten Geldmarkt- und Kurzläuferfonds achten die Fondsmanager auf die steuerlichen Auswirkungen der Anlagen, in die sie investieren. "Wir bevorzugen Zinspapiere mit einem niedrigen Kupon", erklärt Thomas Kemmsies, Fondsmanager des MAT Medio Rent. Diese findet er vor allem in Japan und der Schweiz. Um das Anlagerisiko nicht zu stark zu erhöhen, sichert Kemmsies das Währungsrisiko weitgehend ab.

Kursgewinne statt Zinsen

Dieses Prinzip funktioniert auch bei Rentenfonds. Allerdings drohen solchen Produkten durch den gegenwärtigen Zinsanstieg weitere Kursverluste. Interessanter sind daher Genussscheinfonds mit einer aktiven Anlagepolitik. Auch sie weisen in der Regel nur einen niedrigen Anteil an steuerpflichtigen Erträgen auf, da ihre Fondsmanager darauf bedacht sind, in erster Linie Kursgewinne zu erzielen.

Zu den steuergünstigen Fonds mit einem überschaubaren Risiko zählen auch die offenen Immobilienfonds. "Die meisten Auslandsinvestments dieser Fonds fallen unter ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)", erklärt Stefan Thomas-Barein, Anlageberater des Immobilien-Dachfonds DJE Real Estate. Diese DBAs sehen oft vor, dass Erträge, die bereits im Ausland versteuert wurden, in Deutschland steuerfrei bleiben. Dadurch ist die Wertentwicklung der international ausgerichteten Immobilienfonds nur zu einem geringen Teil steuerpflichtig. Allerdings unterliegen die steuerfreien DBA-Erträge dem Progressionsvorbehalt. Dieser erhöht den Steuersatz, den die Anleger auf ihr Einkommen zahlen müssen, geringfügig.

Sollten sich mit den steuergünstigen Fonds die neuen Freibeträge nicht einhalten lassen, dann kann ein verstärkter Einsatz von Zertifikaten im Depot sinnvoll sein. Zum Beispiel ist die Wertentwicklung von Zertifikaten auf einen Total-Return- oder Performance-Index komplett steuerfrei, obwohl dieser Index auch Dividenden enthält. Einzige Voraussetzung: Das Papier liegt länger als ein Jahr im Depot. Dagegen fließen bei einem Fonds die Dividenden aus der Aktienanlage in die steuerpflichtigen Kapitalerträge ein - wenn auch nur zur Hälfte.

Hat das Depot auch auf diese Weise sein Diätziel nicht erreicht, bleibt noch die Übertragung von Teilen des Vermögens auf Kinder oder Enkel. Diese erhalten so frühzeitig die finanziellen Mittel für eine Ausbildung oder vorzeitig einen Teil ihres Erbes. Da sie in der Regel keine eigenen Einnahmen haben, können sie nicht nur Kapitalerträge in Höhe des Sparerfreibetrags steuerfrei beziehen, sondern zusätzlich noch den steuerlichen Grundfreibetrag nutzen. Dieser beträgt derzeit 7.664 Euro für alle zu versteuernden Einkünfte.

Freibetrag der Kinder nutzen

Will der Anleger sichergehen, dass sein Sprössling das Geld für den vorgesehenen Zweck verwendet, rät Fondsberater Petersen zu einem Und-Konto, das auf beider Namen lautet. Die Kapitalerträge werden dann üblicherweise auf beide Kontoinhaber aufgeteilt. Petersen empfiehlt dabei ein Investmentkonto in Luxemburg, damit nicht auch noch ein Freistellungsauftrag erteilt werden muss.

"Bis zur Volljährigkeit des Kindes kann der Anleger als Erziehungsberechtigter allein über das Konto verfügen", erläutert Petersen die Rechtslage. Der Anleger muss dabei jedoch die Interessen des Kindes wahren und darf nicht zu riskant anlegen. "Wenn das Kind volljährig ist, haben die beiden nur gemeinsam Zugriff auf das Geld", so der Fondsberater weiter. Dadurch kann der Nachwuchs das frühzeitig übertragene Vermögen nicht einfach für eine große Weltreise oder ein teures Cabrio zweckentfremden. Einem solide finanzierten Studium ohne zeitaufwändige Nebenjobs steht so nichts mehr im Weg.