Steuern Kampf gegen Internet-Zigaretten
Das Ministerium hat ein Rundschreiben an die deutschen Zollbehörden verschickt mit dem Hinweis, dass der Versand von Zigaretten aus anderen Mitgliedstaaten der EU als ein "steuerpflichtiges Verbringen zu gewerblichen Zwecken" zu werten sei. Auch der gewerbliche Versand unter Benutzung von privaten Absenderadressen "stellt eine Steuerstraftat dar und wird als solche verfolgt", heißt es in dem Schreiben. Nur wenn die Zigaretten von privat an privat "z. B. als Geschenk" verschickt würden, sei das steuerfrei. So schnell allerdings werden die Anbieter, die ihre Zigaretten meist in unverdächtigen Paketen schicken, kaum aufgeben. Die Internet-Plattform E-Zigaretten.de jedenfalls riet den Kunden schon mal, sich die bestellten Zigaretten vom Ehegatten oder Freund schenken zu lassen und diesem dafür das Geld zu leihen.