Steuern: Neue Pendlerpauschale steht auf der Kippe - DER SPIEGEL
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Steuern Neue Pendlerpauschale steht auf der Kippe

Das höchste deutsche Finanzgericht lässt Berufspendler auf eine schrumpfende Steuerlast hoffen: Der Bundesfinanzhof will die Pendlerpauschale kippen. Er meldete in einem heute veröffentlichten Beschluss schwere Bedenken an, ob die Kürzung der Kilometerpauschale rechtmäßig ist.
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München - Es wird die Berufspendler freuen, dass der Bundesfinanzhof die umstrittenen Kürzungen eher skeptisch beurteilt. "Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot (...) für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist", begründet das Gericht seine Bedenken.

Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Mit der Neuregelung wurde das "Werkstorprinzip" eingeführt. Danach sind Fahrten zum Arbeitsplatz der Privatsphäre zugeordnet. Die Arbeitssphäre beginnt erst mit Betreten des Arbeitsplatzes. Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz sind daher grundsätzlich keine Werbungskosten mehr.

Ein niedersächsisches Ehepaar, das insgesamt 61 Kilometer zur Arbeit zurücklegen muss, hatte gegen die Kürzung geklagt und bereits in erster Instanz Recht bekommen. Das zuständige Finanzgericht hatte den Fall zudem an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Aus Sicht mehrerer Landesfinanzgerichte verstößt die Neuregelung gegen das Grundgesetz. Das Urteil der Verfassungsrichter steht noch aus.

Der Bundesfinanzhof gab der ersten Instanz Recht. "Es ist offensichtlich, dass die Kosten der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, um deren steuerliche Anerkennung gestritten wird, jedenfalls nach bisherigem Verständnis für den Antragsteller beruflich veranlasst sind", entschieden die Richter. "Sie sind zur Erwerbssicherung unvermeidlich, denn 'wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstätte begibt, so verdient er auch nichts'", zitiert der Bundesfinanzhof eine alte Entscheidung des Preußischen Oberlandesgerichts.

Der Gesetzgeber könne sich für die Kürzung auch nicht auf die klamme Haushaltslage berufen, da die Mehrbelastung einer Gruppe von Steuerzahlern vermeidbar sei. Sonst ließe sich jeder Verfassungsverstoß rechtfertigen, wenn er dem Staatshaushalt ausreichend hilft, erklärten die Richter. In einem Seitenhieb verwiesen sie noch darauf, dass sich "die Einnahmesituation der öffentlichen Hand aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung - gerichtsbekannt - derzeit als positiv darstellt".

mik/sam/Reuters