Steuerprozess Zumwinkel droht doch Gefängnisstrafe
Bochum - Verwirrung vor dem Steuerprozess gegen Klaus Zumwinkel: Rund eine Woche vor dem Auftakt der Gerichtsverhandlungen hüllen sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft in Schweigen über eine angebliche Verständigung auf eine Bewährungsstrafe für den Ex-Post-Chef.
Ex-Post-Chef Zumwinkel: Geständnis gegen Freiheit?
Foto: DDPWeder Zumwinkels Verteidigung noch die Bochumer Staatsanwaltschaft wollten sich am Dienstag zu einem entsprechenden Bericht des "Handelsblatts" äußern. Der Zeitung zufolge sieht die Verabredung vor, dass die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden. Im Gegenzug solle Zumwinkel ein Geständnis ablegen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Justizkreise. Doch gegen diese Theorie sprechen mindestens zwei Argumente:
Erstens, betonte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, sei das Gericht bei seiner Urteilsfindung nicht an eine Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gebunden. Der Sprecher der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen in Bochum, Bernd Bienioßek, sagte der "Frankfurter Rundschau": "Wir inszenieren hier keine Kammerspiele. Über das Strafmaß wird erst in der Hauptverhandlung entschieden. Stünde das Urteil schon fest, wäre der gesamte Prozess hinfällig."
Zweitens könnten frühere Absprachen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft hinfällig sein. Hintergrund ist laut "Frankfurter Rundschau" die Ablösung der Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen. "Wenn es Vorgespräche gegeben hat, dann muss sie Margrit Lichtinghagen geführt haben", verlautete demnach in der Bochumer Behörde. Ohne Lichtinghagen sei der Verlauf des Verfahrens jetzt wieder offen.
Lichtinghagen war zum Jahresbeginn nach internen Querelen in der Behörde an das Essener Amtsgericht gewechselt. Die Anklage im Prozess gegen Zumwinkel wird nun von Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel und Staatsanwältin Daniela Wolters vertreten, wie ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft bestätigte. Wolters war demnach von Beginn in die Ermittlungen gegen den früheren Top-Manager eingebunden.
Der Prozess gegen Zumwinkel soll am 22. Januar in Bochum starten. Zumwinkel wird vorgeworfen, zwischen 2001 und 2006 über eine Stiftung in Liechtenstein insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Ab einer Million Euro darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden - es sei denn, bei "besonders gewichtigen Milderungsgründen".
Zumwinkel soll die Stiftung schon 1986 eingerichtet haben. Weil ein Durchsuchungsbeschluss allerdings zu spät unterzeichnet worden war, kann er womöglich auf mildernde Umstände hoffen: Wegen der Gerichtspanne ist ein Teil seiner Steuerschuld verjährt. Das Gericht ließ nur die Vorwürfe für die Jahre 2002 bis 2006 zur Verhandlung zu. Damit sinkt der Steuerschaden knapp unter die Millionen-Grenze.