KONZERNE Steuertrickser Bertelsmann?
Ein neues Steuersparmodell des Gütersloher Medienkonzerns Bertelsmann führt zum juristischen Streit mit den Finanzbehörden. Es geht dabei um Lieferungen an Mitglieder der konzerneigenen Buchclubs in Europa, die seit Mai 1998 zentral von der Schweiz aus erfolgen. Bei Transporten aus einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz an Endkunden in EU-Länder entfällt für Produkte bis zu 50 Mark die Mehrwertsteuer. Das sei eine »hochattraktive Möglichkeit«, die Direktversender wie Time Life seit Jahren nutzen, heißt es in dem Bertelsmann-Konzept, das von der Unternehmensberatung McKinsey mit erstellt wurde. Allein für den Versand von Musik-CDs errechneten die Kostenexperten ein jährliches Sparvolumen von netto 34 bis 44 Millionen Mark. Inzwischen verschickt Bertelsmann im Clubgeschäft neben CDs auch Musik- und Videokassetten aus der Schweiz, vielleicht bald auch Bücher. Die zuständige Finanzverwaltung Rheda-Wiedenbrück freilich verwarf Anfang 2000 in einem negativen Bescheid die Bertelsmann-Nutzung der für Bagatellkäufe gedachten EU-Regeln; dagegen strengte der Konzern eine Klage vor dem Finanzgericht Münster an. In dem internen Papier ("Executive Summary") wurde das Risiko eines Prozesses wegen »Missbrauchs der 6. EU-Richtlinie« ausdrücklich genannt, aber als sehr niedrig eingestuft. Als gefährlicher galten da schon Image-Schäden: Womöglich werde Bertelsmann in der Presse »negativ wegen der Vermeidung von Steuerzahlungen« genannt, heißt es. Aber: »Die hohen Einsparnisse überwiegen die relativ niedrigen Einmal-Kosten ebenso wie die Risiken einer erhöhten Lieferzeit und negativer PR.« Eine Firmensprecherin kommentiert, die Finanz- und Zollbehörden seien Ende 1997 informiert und um Stellungnahme gebeten worden: »Es gab in jeder Phase vollkommene Offenheit.« Das Finanzamt habe erst spät entschieden, jetzt müsse das Gericht »die offene rechtliche Frage« klären.