Stichwort: Was ist ein Insolvenzverfahren? - DER SPIEGEL
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Stichwort Was ist ein Insolvenzverfahren?

Das traditionsreiche Frankfurter Bauunternehmen Philipp Holzmann hat am Donnerstag wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens angekündigt. Rechtsanwalt Götz Lautenbach erklärt Sinn und Zweck der Regelung.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Frankfurt am Main - "Das Insolvenzverfahren dient im Kern dazu, ein Unternehmen wenn möglich zu erhalten, die verbleibenden Vermögenswerte zu sichern und die Ansprüche von Gläubigern bestmöglich zu befriedigen", so der Frankfurter Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Götz Lautenbach. Über das Insolvenzverfahren bestimmen die Regelungen der Insolvenzordnung, des Aktien- und GmbH-Rechts.

Insolvenz muss binnen drei Wochen angezeigt werden

"Nach den Regelungen des Aktien- und GmbH-Rechts hat jedes Unternehmen, sobald es Kenntnis über seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erlangt, eine Frist von drei Wochen, um über einen Insolvenzantrag zu entscheiden", erläutert Lautenbach.

"Entweder es kommt innerhalb dieser Zeit zu einer Lösung mit den Gläubigern oder es besteht die Verpflichtung, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht, dem Amtsgericht, zu stellen", so der Jurist weiter. Dabei könne der Antrag sowohl vom Unternehmen selbst als auch von den Gläubigern gestellt werden.

"Das Gericht prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um ein Verfahren zu eröffnen", sagt Lautenbach. Die Prüfung könne das Gericht selbst vornehmen, aber auch einen Gutachter oder einen vorläufigen Insolvenzverwalter einschalten. Meist würden bei größeren Firmen vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt, da diese schon die Sicherung von Vermögenswerten vornehmen könnten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter sichert Vermögenswerte

Der vorläufige Insolvenzverwalter führt in dieser Phase in Zusammenarbeit mit dem Management die Firma fort. Unter seiner Kontrolle befinden sich die Vermögenswerte, wie Bankkonten oder Maschinen. Zudem darf er Forderungen bei Unternehmensschuldnern einziehen. Auch ist er für die Bezahlung der Mitarbeiter zuständig, wobei Lautenbach zufolge die Löhne in der Regel über Kredite finanziert werden. "Die Mitarbeiter treten meist ihre Ansprüche, die sie gegen die Bundesanstalt für Arbeit auf Insolvenzgeld haben, an die Banken gegen die Vergabe des Kredites ab."

"Das Gericht entscheidet nach der Prüfung des Insolvenzverwalters über die Eröffnung des Verfahrens", erläutert Lautenbach. Nach einem Eröffnungsbeschluss liege die Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens dann bei den Gläubigern.

Gläubiger in der Regel gleichberechtigt

Sie hätten drei Möglichkeiten: Die Erstellung eines Insolvenzplans, die Zerschlagung des Unternehmens oder die Übertragung des Vermögens auf eine Auffanggesellschaft. Sinn und Zweck einer Auffanggesellschaft ist, überlebensfähige Teile eines Unternehmens zu erhalten und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Grundsätzlich werden bei einer Zerschlagung alle Gläubiger aus der verbleibenden Vermögensmasse zu gleichen Anteilen befriedigt. Allerdings gibt es Ausnahmen: "Wenn sich die Gläubiger so genannte Sicherungsrechte haben einräumen lassen, werden sie vorrangig befriedigt", erklärt Lautenbach.

In der Regel lassen sich Banken solche Rechte an Grundstücken oder Maschinen zur Absicherung ihrer Kredite einräumen. Auch lassen sich die Banken Forderungen von Kunden an sie abtreten. Ein Insolvenzverfahren kann allerdings mehrere Jahre dauern. Dabei laufen Gläubiger oftmals Gefahr, nicht mehr in ihren finanziellen Ansprüchen befriedigt werden. "Wenn alles versilbert ist, dann ist das Verfahren aber beendet", so Lautenbach.