Steuern Stiftung-Steuer
Mit Hilfe des neuen Erbschaftsteuergesetzes, das in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wird, will die SPD jene Familienstiftungen stärker zur Steuerkasse bitten, die Träger von Unternehmen sind. Bisher waren Familienstiftungen nach einmaliger Steuerzahlung bei ihrer Errichtung für spätere Erbfälle von der Erbschaftsteuer befreit. Künftig sollen die Familienstiftungen alle 30 Jahre zu einer Erbersatzsteuer herangezogen werden -- berechnet nach dem Erbschaftsteuersatz, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Stiftungsvermögens gelten würde. Die Erbersatzsteuer soll erstmals am 1. Januar 1978 für Stiftungen fällig werden, die vor 1949 gegründet wurden. Betroffen sind insgesamt rund 420 Familienstiftungen, darunter so große Stiftungen wie die Grundig-, die Flick- und die Peter Klöckner-Stiftung. Das Bundesfinanzministerium erhofft sich von der Erbersatzsteuer einen Rückgang der meist undurchschaubaren Familienstiftungen, deren Vermögen und Industriebeteiligungen nicht der Publizitätspflicht der Kapitalgesellschaften unterliegen.