Stiftungsinitiative Befangenheitsantrag gegen Richterin Kram
Berlin/New York - Ein entsprechender Antrag wurde am Mittwochabend (Ortszeit) beim zuständigen Gericht in New York gestellt, wie die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft am Donnerstag in Berlin mitteilte.
Kram hatte sich zweimal geweigert, Sammelklagen gegen deutsche Banken abzuweisen. Wegen der Bankenklage und anderer noch ungeklärter Rechtsfälle in den USA ist die schon mehrfach verschobene Entschädigung vorerst blockiert.
Der Rechtsvertreter der Stiftungsinitiative, Michael Kohler von der Deutschen Bank, begründete den Befangenheitsantrag mit der Haltung Krams zu den abgetretenen Ansprüchen der Bank Austria. Kram habe erkennen lassen, dass sie diesen Ansprüchen einen erheblichen Wert beimesse. Damit habe sie ihre Entscheidung darüber vorweggenommen. Kohler bezweifelte, dass diese in den vergangenen Jahrzehnten noch nie geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen.
In dem rechtlich komplizierten Fall geht es um die so genannte Arisierung. Nach dem Anschluss Österreichs an das Nazi-Reich waren deutsche Banken auch in Österreich in die Enteignung jüdischen Vermögens verwickelt.