Strafanzeigen-Streit Breuer triumphiert über Kirch
Frankfurt am Main - Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt bekannt gab, habe sich nach der Anzeige Kirchs kein Anfangsverdacht gegen dem früheren Vorstandssprecher und jetzigen Aufsichtsratschef der Deutschen Bank ergeben. Man werde daher kein Strafverfahren aufnehmen. Kirch hat bereits Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Der Münchner Unternehmer hatte Breuer vorgeworfen, sich in einem Interview mit dem US-Nachrichtensender "Bloomberg" in strafbarere Weise über die Bonität und das zukünftige Schicksal der KirchGruppe geäußert zu haben. Damit habe Breuer die Insolvenz des Kerngeschäfts, der KirchMedia, herbeigeredet, so der Vorwurf.
Breuer hatte in dem Interview im Februar gesagt, dem Vernehmen nach wollten die Banken Kirch auf unveränderter Basis kein weiteres Geld mehr geben. Nach Einschätzung der Staatsanwälte hat Breuer damit lediglich "straflose Werturteile" abgegeben. Die von Breuer referierten Tatsachen seien auch bereits vor dem Interview detailliert in der Presse berichtet worden.
Auch bei der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Mai habe Breuer entgegen der Behauptungen Kirchs keine falschen Angaben gemacht, sagte der Oberstaatsanwalt. Bei seiner letzten Hauptversammlung als Chef der Bank hatte Breuer gesagt, es gebe nach Kirchs Klage keinen Anfangsverdacht gegen ihn. Auch die Schadensersatzklage sei ihm noch nicht zugestellt worden. Beide Aussagen seien richtig gewesen, sagte Schilling.
Die Deutsche Bank hatte am Dienstag nach einem langen juristischen Streit den 40-Prozent-Anteil Kirchs am Axel Springer Verlag in einer Auktion an sich selbst verkauft und sie so der Kontrolle Kirchs entzogen. Die Bank hat zehn Prozent am Verlag inzwischen an die Verlegerwitwe Friede Springer weiterverkauft. Der Einfluss, den Kirch durch auf den Springer-Verlag ausüben konnte, war stets ein Ärgernis für Friede Springer und die Verlagsführung.