Bau- und Wohnungspolitiker der Unionsfraktion im Bundestag wollen rückgängig machen, was die unionsregierten Bundesländer gemeinsam mit Finanzminister Gerhard Stoltenberg gerade durchgesetzt und als Erfolg gefeiert hatten: Den Abschied des Bundes aus der Städtebauförderung. Das im Herbst vergangenen Jahres beschlossene Gesetz sieht vor, daß Länder und Gemeinden von 1988 an für die Sanierung der Innenstädte, für die Dorferneuerung oder die Reparatur von unwirtlichen Trabantenstädten allein zuständig sind - ohne Bonner Auflagen. Im Gegenzug erhalten die Länder eine Ausgleichszahlung aus der Bundeskasse, deren Höhe noch umstritten ist. Die Fachleute der Union fürchten jedoch, daß die Gelder aus Bonn (in diesem Jahr steht in Stoltenbergs Etat immerhin eine Milliarde Mark für die Städtebauförderung bereit) künftig in den großen Töpfen der Länderhaushalte versickern werden. Besonders die finanzschwachen Länder, so die Sorge der Unionspolitiker, würden alles mögliche damit bezahlen, nur nicht Städtebauliches. »Wir lassen da«, warnt der CDU-Abgeordnete Dietmar Kansy, »eine ganz wichtige Zukunftsaufgabe sausen.« Schon aus ökonomischen Gründen, meint Kansy, sei es sinnvoll, den Ländern auch in Zukunft »zweckgebundene Zuschüsse« aus dem Bundesetat zu geben. Denn die Milliarde des Bundes mobilisiere sieben bis acht Milliarden Mark von Ländern. Gemeinden und privaten Bauherren. Ohne Bundeseinfluß nehme das Gefälle zwischen armen und reichen Gebieten unerträglich zu.
Dieser Ausdruck wurde am 18.10.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.
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