BRAUEREIEN Streitbare Mönche
Die schwarze Kutte und der leichte Bauchansatz verleihen dem Priester den Anschein von Güte und Großmut. Doch der Eindruck täuscht. Pater Anselm, 35, ist ein cleverer Geschäftsmann, dem neumodische Begriffe wie »Corporate Identity« oder »Public Relations« so locker von den Lippen kommen wie das Vaterunser.
Der Mönch leitet seit 1986 die weltberühmte Klosterbrauerei auf dem Heiligen Berg in Andechs am Ammersee. In Seminaren und auf Managementkursen bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer hat sich der Benediktiner für den anspruchsvollen weltlichen Job gestählt. »Ich bin kein Weichling«, sagt der Pater, »der nur um des christlichen Friedens willen ja und amen sagt.«
Das können die Mitarbeiter der Brauerei und der dazugehörigen Gaststätten bestätigen. Seit fast zehn Jahren kämpfen die rund 160 Andechs-Arbeitnehmer um einen Betriebsrat, wie er für Wirtschaftsunternehmen mit fünf und mehr Beschäftigten Vorschrift ist.
Pater Anselm und seine Ordensbrüder weigern sich beharrlich, ihren Schutzbefohlenen volle Mitbestimmungsrechte zu gewähren. Die Klosteroberen berufen sich auf Sonderrechte, die das Gesetz Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften einräumt.
Anders als Unternehmen oder Behörden brauchen die Kirchen als Arbeitgeber bei Personalangelegenheiten keinen Betriebsrat zu befragen. »Wenn wir im Fall Andechs nachgeben«, warnt Chefmanager Pater Anselm, »würden wir eine seit Jahrhunderten bestehende Bastion aufgeben und einen Präzedenzfall für alle Kirchenbetriebe schaffen.«
Für die Anselm-Mitarbeiter ist das eine Schutzbehauptung. Kirchliche Schulen, Kindergärten oder Jugendhäuser, denen das Grundgesetz verschiedene Sonderrechte gewährt, seien etwas anderes als eine ganz gewöhnliche Brauerei.
»Die Klosterbrauerei ist ein knallharter Wirtschaftsbetrieb«, sagt Siegfried Edenhofer, Schankkellner in Andechs und einer der Mitbestimmungskämpfer. Edenhofer und seine Kollegen wollen wie alle Betriebsräte bei Einstellungen und Entlassungen oder bei der Regelung der Arbeitszeiten mitreden.
Einen Teilerfolg konnten die Klosterarbeiter schon erringen. Im Sommer vorigen Jahres verurteilte das Verwaltungsgericht in München die Mönche, in Andechs Wahlen für einen Personalrat abzuhalten.
Die Klosterbrauerei sei ein »gewerblicher Betrieb«, argumentierten die Richter. Daher müßten in Andechs weltliche Gesetze gelten. »Andernfalls«, erkannten die Juristen, könne der Iran sämtliche Anteile der Firma Krupp aufkaufen, einer schiitischen Glaubensgemeinschaft übertragen und das Unternehmen auf diese Weise »mitbestimmungsfrei machen«.
Doch die streitbaren Mönche legten Berufung ein. Nun muß sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Klosterkrieg befassen. Auch die obersten Richter dürften kaum daran vorbeikommen, daß es sich beim Kloster Andechs nicht um einen kirchlichen Tendenzbetrieb handelt. Es ist ein ganz gewöhnliches Mittelstandsunternehmen mit etwas ungewöhnlichem Management, das immerhin zu den größten Arbeitgebern im Kreis Starnberg zählt.
Über eine Million Besucher pilgern jedes Jahr den steilen Pfad zum Heiligen Berg hinauf, und nur wenige verirren sich in die malerische Wallfahrtskirche, in deren »Mirakelbüchern« Zehntausende von angeblichen Wunderheilungen akribisch verzeichnet sind. Die Ausflügler und Touristen zieht es vor allem zu Bockbier und Romadur.
Im klostereigenen Bräustüberl mit angeschlossenem Biergarten werden alljährlich rund 10 000 Hektoliter Gerstensaft ausgeschenkt. Weitere 60 000 Hektoliter karren Laster zu ausgewählten Gaststätten und Getränkemärkten.
»Mit Frömmigkeit hat das doch nichts mehr zu tun«, schimpft der Münchner Anwalt Wilfried Futschik, der die Andechs-Angestellten vor Gericht vertritt. Futschik: »Das ist doch der schiere Kommerz.«
Die Klostermanager zeigen sich unterdes kompromißbereit. Überraschend beschlossen sie Ende April, für ihre Untergebenen in diesem Sommer eine Mitarbeitervertretung einzurichten.
Der Ersatzbetriebsrat, nach kirchlichem Recht, hat allerdings gegenüber herkömmlichen Arbeitnehmervertretungen gravierende Nachteile. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, darf nicht kandidieren; dasselbe gilt für Moslems oder Mitglieder von Sekten.
Beginn und Ende der Arbeitszeit kann die Klosterleitung, im Gegensatz zu den Managern in weltlichen Unternehmen, weitgehend selbst bestimmen. Außerdem bleiben die Gewerkschaften ausgesperrt, wenn die Kirchenleitung es will.
Schankkellner Edenhofer und seine Kollegen lehnen den Kompromißvorschlag daher ab. Sie bestehen auf der Mitbestimmung, wie sie das weltliche Recht allen Arbeitnehmern einräumt. Sie berufen sich dabei auf ein Oberhaupt der katholischen Kirche, den 1963 gestorbenen Papst Johannes XXIII.
»Die Arbeitnehmer«, hatte der Kirchenfürst in seiner Enzyklika »Mater et Magistra« formuliert, »fordern mit Recht aktive Teilnahme am Leben des sie beschäftigenden Unternehmens.« Daher sollten die Arbeiter »an der Gestaltung der Angelegenheiten ihres Unternehmens aktiv beteiligt werden«. #