Strom: »Es wird bewußt diskriminiert«
Der Blackout war voll ausgeleuchtet. Wäre jetzt der Strom weg, erschreckte unlängst Erhard Keltsch, Chef der Preußischen Elektrizitäts-AG ("Preußenelektra"), das westdeutsche Fernsehpublikum, würde es im Funkhaus finster.
Auch draußen wäre nun alles duster. Kein Telephon, keine Straßenbahn, Verkehrsampeln tot, Wohnungen kalt, Gefriertruhen warm.« Das Chaos ist überhaupt nicht zu überbieten«, schauderte Keltsch, bei einer Energiedebatte zu Gast in Emil Obermanns TV-Spektakel »Pro und Contra«, im grellen Scheinwerferlicht.
Horrorvisionen nach Keltsch-Art sind bei vielen Vorständlern der Elektrizitätswirtschaft zum lustvollen Vortragsclou geworden. Seit Umweltschützer und Gerichte den Stromlieferanten ihre expansiven Kraftwerkspläne mehr und mehr verderben, werden die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nicht müde, die Vorteile der Atomspaltung zu preisen und die Folgen des Stromausfalls auszumalen.
Gehe es ä la Brokdorf weiter, stimmt Bonns Wirtschaftsminister Hans Friderichs ein, »läuft in diesem Land nicht mehr viel«. Und in Stuttgart schwant, Wyhl im Sinn, Ministerpräsident Hans Karl Filbinger Schlimmes: »Dann gehen noch vor 1980 die Lichter aus.«
So schwarz indes kann die Energielage nicht sein. Bislang nämlich haben die rund 1100 Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die in der Bundesrepublik elektrischen Strom erzeugen und verteilen, mit Fleiß darauf hingewirkt, das Angebot künstlich knapp zu halten.
»In relativ kurzer Frist kann noch ein erhebliches Potential von Energie, vornehmlich Abwärme, in Elektrizität umgewandelt werden«, weiß Wolfgang Brocke, Geschäftsführer der Vereinigung Industrieller Kraftwirtschaft (VIK) in Essen: »Wir könnten unseren Beitrag zur Stromversorgung weit mehr als verdoppeln.«
Das ist nicht wenig. Aus Industriedampf beispielsweise könnten 21 000 Megawatt elektrische Leistung abgezweigt werden -- soviel wie 19 Kernkraftwerke von der Größe des modernsten deutschen Atomkraftwerks in Biblis erzeugen: Strom genug, um die Atomprobleme bis zum Ende der achtziger Jahre in aller Ruhe zu lösen. Noch vor einem Dutzend Jahren sah die Welt in dieser Hinsicht viel moderner aus. Damals noch gaben 425 Mitglieder des Kraftwirtschaftsverbandes VIK ihre beim Produktionsprozeß ungenutzte Hitze (Prozeßwärme) an die Verbraucher weiter. Mit dieser »Kraft-Wärme-Kopplung« schafften es die Industrieunternehmen, darunter erste Namen wie Thyssen, BASF, Bayer, VW, Gervais und Pfanni, aber auch Zement- und Zuckerfabriken, 38 Prozent zur Gesamtstromerzeugung in Westdeutschland beizutragen.
Seitdem blasen die VIK-Firmen immer mehr Prozeßdampf, aus dem sich volks- und energiewirtschaftlich sinnvoll Elektrizität gewinnen ließe, nutzlos in die Luft. Der Anteil der industriellen Kraftwirtschaft fiel unter 24 Prozent zurück -- vor allem als Folge massiver Behinderungen durch die öffentlichen Versorgungsunternehmen.
Zu diesem Schluß kommt die von der Bundesregierung eingesetzte Monopolkommission unter dem renommierten Wettbewerbsrechtler Professor Ernst-Joachim Mestmäcker in ihrem Hauptgutachten, das jetzt beim Hearing der Verbände zur Debatte steht. Das Thema ist auch energiepolitisch brisant: Während nämlich in den Stromfabriken die Primärenergie (Uran, Kohle, Öl, Gas) nur zu höchstens 30 Prozent in Elektrizität umgesetzt wird und der Rest in Luft oder Wasser abgeleitet werden muß, liegt in der Kraft-Wärme-Kopplung durch vervielfachte Brennstoffausnutzung der Wirkungsgrad deutlich höher.
Die Monopolkommissare, rundum unzufrieden mit der Energiewirtschaft, wollen ihr etwas ganz Ungewohntes verordnen: wirksame öffentliche Kontrolle und mehr Wettbewerb.
Strom- und Wasserrechnungen sind, immerhin, selbst dem Bundeskanzler rätselhaft. Er gehöre zu denen, so plauderte Helmut Schmidt in seiner Regierungserklärung, die da »manchmal das Gefühl haben, undurchsichtigen Dingen ausgeliefert zu sein
Da gibt es, bestätigt Willy Leonhardt, Leiter der Stadtwerke Pirmasens, tatsächlich einen »Dschungel von Tarifchinesisch, durch den kein Laie durchblicken kann: Arbeits-, Verrechnungs-, Bereitstellungspreis, Schwachlasttarif, Starklasttarif, Tarif-Kw und so weiter«.
Das findet auch die Monopolkommission: »Das wichtigste Kennzeichen der gegenwärtigen Tarifstruktur ist ihre Undurchsichtigkeit.« Und die ist Geld wert. Die EVU treiben überaus erfolgreich eine »Politik der Gewinnmaximierung durch Preisdifferenzierung« (Kommissionsbericht).
Verzerrter Wettbewerb ist die Folge. So zahlt etwa ein Großbetrieb, der von der Schleswag (Preußenelektra) im Jahr für 2,87 Millionen Mark Strom bezieht, bei völlig gleichen Abnahmeverhältnissen eine satte Million Mark mehr als sein Konkurrent in Wuppertal. Energiewirtschaftlich könne dies, bestätigen die Tarifexperten des Verbandes der Energie-Abnehmer, »bei weitem nicht erklärt werden«.
Davon will Wilm Tegethoff, Geschäftsführer der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), nichts wissen. Er hält sich gerade auf die »Transparenz von Preisen und Bedingungen« allerhand zugute.
Auch der Kommissionsvorschlag, die Strom-Firmen wirksamer zu kontrollieren, taugt nach Tegethoffs Meinung wenig. Schlimmer noch: Dieses Rezept sei »mit den Prinzipien der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht vereinbar«, meint der Branchensprecher lapidar.
»Hütet euch vor denen, die sich im Schafspelz des Wettbewerbs nähern«, hatte der Kölner Rechts-Professor Bodo Börner schon früher gewarnt: »Sie sind reißende Wölfe des Dirigismus.«
Mit Marktwirtschaft hatte die Energiezunft nie viel im Sinn. Vom Kartellrecht ausdrücklich ausgenommen (die entsprechenden Vorschriften wurden damals unter Zeitdruck zurückgestellt und dann vergessen), gedeiht die Branche in einem -- so der Duisburger Volkswirtschaftsprofessor Helmut Gröner »planwirtschaftlichen Reservat« ohne Wettbewerbsdruck.
Durch Demarkationsverträge mit den Nachbarn grenzen die Firmen ihre Verkaufsgebiete genau ab und halten sich damit jede Konkurrenz vom Leib -- ein feines Netz von lauter regionalen und lokalen Monopolen.
Obenan stehen die »Verbundgesellschaften« (siehe Karte), vorneweg das riesige Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk RWE, verschwägert mit den Vereinigten Elektrizitätswerken Westfalen VEW und den Veba-Töchtern Preußenelektra und Nordwestdeutsche Kraftwerke (NWK). RWE allein produziert ein Drittel allen westdeutschen Stroms.
Eins tiefer rangieren 38 Regionalunternehmen, darunter Firmen wie die Kraftwerk Altwürttemberg AG oder die bayrische Lech-Elektrizitätswerke AG -- zwei der rund 350 RWE-Beteiligungen. »Dieser Mammutkonzern ist derart verästelt, daß es kaum möglich ist, seinen wahren Einfluß auch nur annähernd richtig abzuschätzen«, meint Gröner, der im RWE einen »ordnungspolitisch störenden und gefahrvollen Machtblock« sieht.
Am Ende kommen die kommunalen Werke, die sich der »Daseinsvorsorge« (Werbung) verpflichtet wissen. Zumeist kaufen sie den Strom von ihrem »zuständigen« Lieferanten und schicken selbst (Slogan: »Kundeneigen, kundennah") nur ihre Zählerableser durch die Häuser. Jahresumsatz der Gilde: nahezu 311 Milliarden Mark.
Dieser lukrativen Idylle will Helmut
Schmidt, das hat er in seiner Regierungserklärung angekündigt, mit einer Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes beikommen. Es gilt schon lange als reformbedürftig. Das Paragraphenwerk, 1935 nach Hitlers Ermächtigungsgesetz aus dem Jahre 1933 dekretiert, sichert den EVU beste Hege und Pflege. Das Gesetz. resümiert die Mestmäcker-Kommission, mache ein Eindringen von Newcomern in diese Versorgungsgebiete nahezu unmöglich.
Es war ja auch erklärtes Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes, im Interesse »des Gemeinwohls«, so die Präambel, die »volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Wettbewerbs zu verhindern«.
Wer etwa eine industrielle Eigenanlage errichten will, hat dies nach Vorschriften des Gesetzes seinem EVU anzuzeigen -- »bloß damit es unterrichtet ist, was in seinem Herzogtum geschieht, um das Gebietsmonopol zu wahren«, schimpft Professor Gröner.
Der Vergleich mit der Kalkulation des Eigenanlagenbetreibers, rechtfertigt hingegen Wilm Tegethoff die gesetzliche Auflage, habe »sogar den Vorteil für den potentiellen Eigenerzeuger, daß das EVU veranlaßt wird, seine Preisstellung zugunsten des Eigenerzeugers nochmals zu überprüfen«. Nach dem Gesetz nämlich ist, so der wolkige Text, »die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu gestalten«.
Die im Paragraphen fünf vorgesehene Investitionskontrolle für eigene Kraftwerke der Industrie versetze die EVU in die Lage, »in möglichst vielen Fällen günstiger anzubieten, um die industriellen Verbraucher unter Verzieht auf eine Eigenanlage zum Bezug von dem EVU zu bewegen« -- Beweis genug, daß der Preis vorher »monopolistisch überhöht war«, meint Gröner und fragt, was eigentlich mit den anderen Stromkäufern sei, die nicht mit Eigenanlagen aufwarten können.
Mit Billigtarifen honoriert wird allein der totale Verzicht. Wer eine eine Kraft-Wärme-Kopplung betreiben und lediglich Zusatz- und Reservestrom vom EVU beziehen will, muß sich auf Überraschungen gefaßt machen.
»Viele EVU nutzen ihre marktbeherrschende Stellung dazu aus, Konditionen durchzusetzen, die elektrizitätswirtschaftlich nicht begründet werden können«, klagt Hans Ernst von der VIK. Und Kritiker Helmut Grüner: »Es wird hier bewußt diskriminiert und die Machtstellung im Marktprozeß eingesetzt.«
Wer sich »mit allen übersehbaren Konsequenzen« für die Eigenanlage entscheidet, muß -- so dagegen die VDEW -, »ausgehend von einer Situation des Wettbewerbs, die Folgen dieser seiner Entscheidung tragen«. Nur mit Großkonzernen verhandeln die Strom-Monopolisten vorsichtiger.
»Rosinen aus dem Kuchen des anderen herauszupicken«, fand das RWE, komme gar nicht in Frage. »Wer sich zur Eigenerzeugung der Energie entschließt«, befindet der Dachverband der Elektrizitätswirtschaft, »kann nicht das öffentliche Versorgungsunternehmen in die Rolle eines Lückenbüßers drängen.«
Nur wer zur totalen Selbstversorgung (Inselbetrieb") übergehen kann, entgeht der Rache der EVU. Denn die Verträge über eine Zusatz- und Reservestromversorgung werden »nicht kostengerecht, sondern mit Duldung der Aufsichtsbehörden prohibitiv gestaltet«, berichtet Wolfgang Brocke.
Der Zusammenschluß mehrerer Unternehmen zum Zweck rationeller Eigenversorgung mit Dampf und Elektrizität scheitert meist schon daran, daß der Strom nicht fortgeleitet werden kann. Die Konzessionsverträge der EVU mit den Gemeinden verhindern den Bau eigener Leitungen, die Mitbenutzung vorhandener und nicht voll belegter Leitungen wird dagegen zumeist abgelehnt. Eine Durchleitungspflicht, wie sie die Monopolkommission vorschlägt, weist die VDEW als »Zwangstauschvertrag« entrüstet von sich.
Durchleitungen konnten bisher nur durchgesetzt werden, wenn den Strommonopolisten ein gleichgewichtiger Antragsteller gegenübertrat. Die BASF zum Beispiel speist den Strom, den das Kraftwerk der BASF-eigenen Steinkohlenzeche Gewerkschaft Auguste Victoria erzeugt, in Marl in das RWE-Netz ein und entnimmt ihn in Ludwigshafen, wo drei weitere Eigenanlagen laufen. Die BASF-Kraftwerke erzeugen 79 Prozent des Strombedarfs, das RWE braucht nur 21 Prozent zuzuliefern.
In der Regel machen E-Werke die Lieferung von Zusatzmengen davon abhängig, daß der Abnehmer sein Einverständnis zu einer Verschlechterung noch gültiger Preise und Bedingungen gibt.
Wer das Stromnetz hat, hat den Markt. »Wenn partout niemand Kohlekraftwerke bauen will, dann machen wir es eben selbst«, hatte sich Karlheinz Bund, Chef der Ruhrkohle AG, vorgenommen, um »die durch Bauverzögerung von Kernkraftwerken drohende Lücke in der Stromversorgung abzudecken«. Nur: Die etablierten Monopolisten wollen seinen Strom nicht haben.
Deshalb drohte Nordrhein-Westfalens FDP-Wirtschaftsminister Horst-Ludwig Riemer den Stromfabrikanten, weil sie nicht genug Kohlen verfeuern. die Verstaatlichung des Leitungsnetzes an. Schon lange fordert Professor Grüner, Erzeugung und Transport von Strom zu trennen und die Leitungen auf Privatunternehmen zu übertragen. Vorteil: Städte oder Gebietskörperschaften können sich dann durch öffentliche Ausschreibung den günstigsten Anbieter aussuchen. Selbst Minister kommen in Interessen-Kollision.
Dabei wäre die Errichtung konkurrierender Kraftwerke und Leitungen, die notwendig den Strom verteuern würde, wie die VDEW ("im Interesse der Verbraucher") gern überbetont« gar nicht vonnöten. Auch die von den EVU beanspruchte »gesunde Durchmischung« von Haushalts-»Tarifkunden« und »Sonderabnehmern« aus Gewerbe und Industrie, mit der vor allem sie die Notwendigkeit festumrissener Absatzgebiete begründen, könnte problemlos besser organisiert werden.
Denn der Territorialschutz liegt keineswegs in den Besonderheiten der Elektrizität begründet, wie Laien immer weisgemacht wird -- »totaler Unsinn«, erheitert sich Wolfgang Brocke. Vielmehr seien diese Grenzen, von der Stromlobby als Ergebnis naturgesetzlicher Zwänge und sorgfältig abgestimmter Planung deklariert, »durch weiter nichts als die Fürstenhochzeiten vor 300 Jahren entstanden«.
Frisch diskriminiert ist schon fast gewonnen. Denn »die Strompreisaufsicht ist wirkungslos«, weiß Wolfgang Brocke. Um dem Mißbrauch ihrer Sonderstellung zu wehren, sind die Monopolisten der Fach-, Preis- und Kartellaufsicht der Länder unterworfen.
»Die vielfach vertretene Auffassung, das sei eine beschämende Bevormundung«, wies der RWE-Vorstand Kritiker zurecht. »ist wohl kaum haltbar.« Die stille Liebe gründet tief: Die gesamte Mißbrauchsaufsicht funktioniert nicht, stellt die Monopolkommission fest.
Es sei »unerläßlich«, unternehmerische und staatliche Aufgaben zu trennen, findet Wettbewerbshüter Ernst-Joachim Mestmäcker, weil »sieh die Stellungen des Bundes und der Länder als Inhaber von Beteiligungen an Energieunternehmen, als Inhaber der Fachaufsicht und der Kartellaufsicht vielfach überschneiden«.
Häufig würden diese Funktionen sogar in Personalunion von demselben Minister wahrgenommen. »So vielfältig ist die öffentliche Hand an der Elektrizitätswirtschaft beteiligt, daß bereits die Trennung der verschiedenen Funktionen und Verantwortungen Schwierigkeiten bereitet.«
Darin sieht die Kommission »die Gefahr. daß die Interessen der mit Marktmacht ausgestatteten Unternehmen dem öffentlichen Interesse gleichgesetzt werden«. Genau wie es die VDEW sieht: »Die Interessen der EVU laufen mit denjenigen der Allgemeinheit konform.«
Von Kunden, die sieh nicht richtig einzustufen wissen, kassieren die Versorgungsunternehmen den meist happigen Überpreis als »Dummheits-Dividende« oder »Unwissenheitsrente« (Branchenjargon). Der Verzicht darauf, bekennt ein Werkleiter offen, wäre »ein oft erheblicher Ertragsausfall«.
* HEW-Informationsstand in der Hamburger City.
Um größere Beträge geht es bei den industriellen Sonderabnehmern. Ihnen werden neuerdings immer mehr Nebenleistungen wie Netzkostenbeiträge oder Baukostenzuschüsse abverlangt und überdies Preisanpassungsklauseln auferlegt, die »Ausschöpfungszuschläge« bis zu 66 Prozent festsetzen, wie Klaus Deparade vom Verband der Energie-Abnehmer in Hannover klagt.
Solche Mehrbelastungen bis zu zwei Pfennig je Kilowattstunde, gibt Deparade zu bedenken, »setzen die Kunden einer beträchtlichen Unsicherheit bei der Kalkulation ihrer betrieblichen Kosten aus«. Die 1,5 Pfennig etwa, um die sich Stahlmagnat Willy Korf mit dem Badenwerk streitet, summieren sich im Jahr zu 7,5 Millionen Mark.
Clevere Beratungsfirmen machen im Tarifdschungel fette Beute. Klaus Deparades Verband oder die Gesellschaft für Stromwirtschaft hingegen beraten nur ihre Mitgliedsfirmen.
Die Stadtwerke Duisburg zum Beispiel bedienen ihre Sonderabnehmer mit »einem günstigeren Strompreis": »Wir wollen unsere Strompreise senken«, teilten sie mit. Bei genauem Hinsehen indes erwies sich, daß der zugleich überreichte neue Vertrag die Kunden in Wahrheit viel Geld kostete -- einer Metallhütte beiläufig 1,25 Millionen Mark: Sie mußte mit den Stadtwerken bis zum Bundesgerichtshof prozessieren, bis sie schließlich Erfolg hatte.
Es genüge nicht, gemäß den Wünschen der EVU, nur die Fach- und Preisaufsicht der Länder ein wenig zu verbessern, meint Wolfgang Brocke. »Das ist ein Problem, das wir aus dem Polizeirecht kennen«, spottet er: »Die wollen weiter den Straßenstrich, wir sind für das Freudenhaus: Anmeldung und Registrierung heim Bundeskartellamt zur laufenden Mißbrauchskontrolle mit Offenlegung der Verträge.«
Wenn sich etwa die Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft beim Hamburger Senat erkundigt, ob Vertragsklauseln der Hamburgischen Electricitäts-Werke, über die der Senat die Aufsicht führt, denn Rechtens seien, wird sie nicht einmal einer Antwort gewürdigt. Brocke: »In dubio pro Kasse.«
Strom kommt sowieso ins Haus -- das nutzen auch die Gemeinden aus. Gegen Zahlung von Konzessionsabgaben, bis zu 18 Prozent der Erlöse aus dem Stromverkauf, gestatten sie einem Versorgungsunternehmen, Wege und Straßen zum Leitungsbau zu benutzen. Meist verpflichten sie sich überdies, als »Leistung der Gemeinde« (so die Vertragsformel) selbst keinen Strom zu erzeugen.
»Ihre Stadtwerke, Profis mit Herz« (Werbeslogan), bringen das Kunststück fertig, wie ein EVU-Lobbyist rühmte. »eine soziale Tarifgestaltung zu garantieren und gleichzeitig größtmögliche Rentabilität zu erreichen, um so hohe Gewinne wie nur möglich an die Städtische Kämmerei abführen zu können«.
Das ist oft nicht wenig. Den Technischen Werken Stuttgart (TWS) etwa überläßt die Stadt bis 1981 als zinsloses Darlehen, gewissermaßen vermögenswirksam angelegt, 60 Prozent der Konzessionsabgabe, mindestens aber 14 Millionen Mark im Jahr.
Als »Unternehmen im Eigentum aller Bürger« helfen die Stadtwerke den Kommunen. im sogenannten Querverbund aus dem Gewinn des Stromgeschäfts die Defizite der Verkehrsbetriebe, Gaswerke oder Stadtbäder zu decken.
Weil diese Monopolrente den Gemeinden jährlich etwa 1,5 Milliarden Mark einträgt, sieht auch die Mestmäcker-Kommission nur »schrittweise« Chancen, das alte Ärgernis der Konzessionsabgabe auszuräumen. Brocke: »Eine tragische Situation.«
Auch in anderem Belang erweisen sieh solche Stadtwerke als kommunal-politisch unentbehrlich. Dank ihrer bloßen Existenz können biedere Funktionäre mit gutbezahlten Jobs belohnt, glücklose Politiker mit hochdotierten Pfründen für den Verlust politischer Mandate entschädigt werden.
Nicht immer freilich gilt da der Slogan: »Das Geld, das wir in unserer Stadt erwirtschaften, bleibt hier bei uns.« So zeichnete sich zum Jahresbeginn etwa für die 21 Aufsichtsräte der Technischen Werke Stuttgart, »mit deftigen Tarifaufschlägen wahrlich nicht kleinlich«, berichtete die »Stuttgarter Zeitung«, »nach Abstechern in Schweden, Schottland, Israel, Rußland und Frankreich ein weiterer Silberstreif am Flughorizont ab": ein Trip nach Kanada. TWS-Werbung: »Elektrizität kann alles«.