Stromausfall Bundesnetzagentur wirft E.on Versäumnisse vor
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Abschlussbericht zum europaweiten Stromausfall im November 2006 von den Netzbetreibern die Sicherheit der Versorgung eingefordert und dafür neue Auflagen erteilt. Bei allen deutschen Übertragungsnetzbetreibern müsse mindestens alle 15 Minuten eine automatische Überprüfung der Sicherheit erfolgen, sagte der Präsident der Netzagentur, Matthias Kurth, heute in Bonn. Dadurch könne die Möglichkeit menschlicher Fehler verringert werden.
Die Betreiber müssten außerdem ihre Kooperation und Kommunikation - etwa Informationen über zu erwartende Engpässe - untereinander verbessern. Dies seien die zentralen Schlussfolgerungen nach Abschluss der Untersuchungen.
Nach Abschalten einer Höchstspannungsleitung über der Ems durch die E.on Netz und dem Ausfall weiterer Leitungen waren bei rund 15 Millionen Menschen in Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien und Spanien am 4. November die Lichter ausgegangen. E.on hatte in einer eigenen Untersuchung menschliches Versagen als wesentliche Ursache für den Stromausfall genannt.
Auch ein stark belastetes Netz dürfe nicht ausfallen, betonte Kurth. Der Betrieb müsse auch dann sicher erfolgen, wenn beispielsweise eine Leitung ausfalle. Die E.on Netz habe bei der Abschaltung der Höchstspannungsleitung keine Überprüfung dieser Sicherheit vorgenommen.
Ob und inwieweit gegen E.on aufgrund des Stromausfalls Schadensersatz geltend gemacht werde könne, sei eine zivilrechtliche Frage, die nicht in die Zuständigkeit der Bonner Behörde falle, erläuterte Kurth. Die Vereinigung der Netzbetreiber in Europa hatte in ihrem Untersuchungsbericht auch auf technische Mängel verwiesen, die zu der Panne geführt hätten.
2,8 Milliarden Euro weniger Einnahmen
Kurth nannte heute auch erstmals Zahlen mit Blick auf die Senkung der Netzgebühren: Den großen Energieversorgern entgingen demnach durch die staatlich angeordnete Senkung von Netzgebühren Einnahmen in Milliardenhöhe. Laut Bundesnetzagentur beläuft sich die Gesamtsumme auf 2,8 Milliarden Euro. Die Reduzierung der Gebühren für die Stromdurchleitung mache zwei Milliarden Euro und die für die Gasdurchleitung rund 800 Millionen Euro aus, sagte Behördenchef Kurth.
Bis April will die Regulierungsbehörde die Entgelt-Anträge aller Versorger bearbeitet haben. Übrig seien unter anderem noch einige Stadtwerke. Da die Bescheide zeitlich befristet seien, beginne bei Strom die nächste Runde von Untersuchungen im Juli und beim Gas im Oktober.
Die Behörde hat nach eigenen Auskunft die Versorger dazu gezwungen, ihre Durchleitungsgebühren beim Strom um bis zu 20 Prozent und beim Gas um bis 28 Prozent zu senken. Diese Gebühren machten etwa ein Drittel des Strompreises für Haushaltskunden und etwa ein Viertel des Gaspreises aus. Da die Energieunternehmen zugleich aber höhere Beschaffungskosten geltend machten, führten die Entscheidungen der Netzagentur in der Regel dazu, dass die Kunden lediglich nicht mehr als bislang zahlen mussten - aber auch nicht weniger.
kaz/Reuters/dpa