Stromnetze BGH zwingt Vattenfall zur Preissenkung
Karlsruhe - Die Regulierungsbehörde hatte dem Konzern die Senkung der Preise um insgesamt 18 Prozent auferlegt und dabei die Kalkulation Vattenfalls in mehreren Punkten beanstandet. Damit hat die Netzagentur den Rechtsstreit überwiegend gewonnen. In einigen Punkten muss die Netzagentur ihre Berechnung aber korrigieren.
Hochspannungsleitungen: Vattenfall muss Entgelte neu kalkulieren
Foto: REUTERSIn der BGH-Verhandlung im Juli ging es um die Frage, ob die Regulierungsbehörde dabei die für den Betrieb der Netze anfallenden Kosten richtig berechnet hat. Nach dem heutigen Urteil muss Vattenfall die Netzentgelte jetzt grundsätzlich kürzen und einige Kostenpositionen neu kalkulieren.
Die Stromkonzerne müssen nach Gesetz grundsätzlich jedem Anbieter Zugang zu ihrem Netz gewähren, können hierfür aber ein Entgelt verlangen. Dessen Höhe muss kostenorientiert sein und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Netzagentur hatte die von den Netzbetreibern beantragten Entgelte um bis zu 20 Prozent gesenkt. In den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fällen war es bei den Genehmigungsverfahren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern darüber gekommen, wie einzelne Vorschriften aus der Stromnetzentgeltverordnung bei der Entgeltbildung auszulegen sind.
Geklagt hatte der Energieriese Vattenfall, nachdem ihn die Bundesnetzagentur im Juni 2006 aufgefordert hatte, die Nutzungsentgelte zu senken. Der Behörde zufolge hatte Vattenfall überdies monatelang überhöhte Entgelte kassiert, die das Unternehmen nun zurückzahlen muss.
Das Urteil des Kartellsenats ist auch für die Verbraucher von Bedeutung, da Netzentgelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Die Bundesnetzagentur hatte mit der Aufforderung, die beantragten Entgelte zu senken, erklärtermaßen zu niedrigeren Verbraucherpreisen beitragen wollen.
Ramona Siefke von der Verbraucherzentrale Thüringen erklärte jedoch, auf die Verbraucherpreise würde sich die Entscheidung kaum auswirken. "Es ging heute ja um die Durchleitungspreise, die etwa acht Prozent der Nutzungsentgelte ausmachen. Den größten Anteil an diesen Entgelten hat die Endverteilerebene, hier ist das Netz am weitesten verzweigt", sagte sie SPIEGEL ONLINE. Für neue Stromanbieter würden sich die niedrigeren Entgelte aber rechnen. Durch den stärkeren Wettbewerb hätte die Entscheidung letztlich doch positive Auswirkungen für den Verbraucher.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärte, er sei zufrieden mit dem Urteil. "Der Bundesgerichtshof hat zusätzlich noch eine strittige Position geklärt, nämlich dass wir zu hohe Durchleitungsgebühren vor dem Erlass der ersten Entgeltgenehmigungsbescheide bei der nächsten Genehmigungsrunde abschöpfen dürfen", sagte er SPIEGEL ONLINE. Mit der heutigen Entscheidungen seien alle Zweifel bezüglich der Netzentgelte vom Tisch.
Die Gebühren für die Nutzung von Strom- und Gasnetz unterliegen seit November 2005 einer Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur beziehungsweise der Landesregulierungsbehörden. Die Netzentgelte werden fällig, wenn ein Energieanbieter Kunden über ein fremdes Netz versorgen will.
Bislang gibt es Hunderte von unterschiedlichen Preisen dafür, da die Stromleitungen in Deutschland vielen verschiedenen Unternehmen gehören: die Hochspannungsleitungen den großen Konzernen, die Mittel- und Niederspannungsnetze den Stadtwerken. Die Regulierung soll unterbinden, dass Stromanbieter mit überhöhten Netzentgelten Konkurrenz fern halten.
(Aktenzeichen: BGH KVR 39/07)
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