Studie Diskriminierungsverbote belasten Wirtschaft nur gering
München - Als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18. August 2006 eingeführt wurde, regte sich heftiger Protest. Inzwischen hat sich die Aufregung etwas gelegt, denn für die Unternehmen sind die Belastungen offensichtlich wesentlich geringer, als Lobbyisten im Vorfeld befürchtet hatten.
Den Nachweis dafür erbringt jetzt auch eine Analyse, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Die Studie an diesem Donnerstag in Berlin vorgestellt werden. Forscher hätten nachgewiesen, dass seit Inkrafttreten lediglich direkte Kosten in Höhe von 26 Millionen Euro nachweisbar seien. Weitere Folgekosten seien ebenfalls gering und allenfalls eine Schätzung. Die Untersuchung betont zudem die Vorteile, die Unternehmen durch einen Diskriminierungsschutz und eine vielfältige Belegschaft erwachsen würden.
Von Wirtschaftsverbänden wird hingegen stets die Zahl von mindestens 1,73 Milliarden Euro genannt, die auf eine Erhebung im Auftrag der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vom vergangenen August zurückgeht. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) räumte jedoch ein, dass das AGG auch positive Ergebnisse zeige. "Immerhin hat es den Unternehmern einen Denkanstoß gegeben, dass Diskriminierung schlecht ist und Vielfalt gut sein kann", sagte die DIHK-Rechtsexpertin Hildegard Reppelmund der Zeitung. Insgesamt bekräftigte Reppelmund jedoch die Ablehnung des DIHK und kritisierte einen hohen bürokratischen Aufwand.
mik/ddp/dpa