Sunburst: Kein Licht. Nirgends. - DER SPIEGEL
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Sunburst Kein Licht. Nirgends.

Insider-Ermittlungen, zwei Dutzend Strafanzeigen und ein Sanktions-Verfahren der Deutschen Börse - die Lage der insolventen AG wird immer bedrohlicher.
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Osnabrück/München - Die Situation des angeschlagenen Nemax-Unternehmens Sunburst Merchandising spitzt sich immer weiter zu. Nach dem Insolvenzantrag von Mitte April droht nun weiteres Ungemach: Die Deutsche Börse AG wird wegen des immer noch fehlenden Jahresabschlusses ein Sanktionsverfahren einleiten, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat eine Insider-Untersuchung aufgenommen, und verschiedene Anleger haben Strafanzeige eingereicht.

Das Sanktionsverfahren der Deutschen Börse AG war bereits seit einigen Wochen erwartet worden. Hintergrund: Der Vorstand hat den testierten Abschluss für 2000 immer noch nicht vorgelegt. Das Regelwerk für den Neuen Markt sieht jedoch vor, dass die Zahlen spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres präsentiert werden müssen.

Delisting nicht ausgeschlossen

Wie hoch die Strafe nun ausfällt, ist nach Angaben der Deutschen Börse noch nicht abzusehen. Sprecherin Ursula Schneider: "Wir können entweder eine Geldbuße bis 100.000 Euro verhängen oder - in besonders schwerwiegenden Fällen - einen Ausschluss vom Neuen Markt verhängen. Im Falle Gigabell beispielsweise haben wir das getan."

Das Unternehmen selbst sieht sich momentan außerstande, eine Prognose zum Abgabe-Datum zu machen. Narghes Bernecker, Assistentin des Vorstandsvorsitzenden Benjamin Gawlik, begründet die Verzögerung mit dem laufenden Insolvenzverfahren: "Wir können im Augenblick nichts machen, um den Vorgang zu beschleunigen. Die Wirtschaftsprüfer arbeiten daran, und wir hoffen, die Zahlen Anfang oder Mitte Juni vorlegen zu können."

Insider-Untersuchung der Wertpapieraufsicht

Weiteres Unheil droht dem Unternehmen von Seiten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel. Dieses hat unlängst eine Insideruntersuchung eingeleitet, nachdem sich der Verdacht erhärtet hatte, dass vor einer Ad-hoc-Meldung vom 21. März diesen Jahres einige Aktionäre offenbar etwas früher über den Inhalt der Mitteilung informiert waren.

Der Vorstand hatte an dem betreffenden Tag die Ergebnisse für das abgelaufene Jahr päsentiert, und die waren noch schlechter ausgefallen als befürchtet. Für die Anleger vor allem deshalb ärgerlich, weil wenige Wochen zuvor die Prognosen vom Vorstand noch nach oben revidiert worden waren.

Reger Umsatz vor der Hiobsbotschaft

Wenige Tage zuvor war einigen Fachleuten bereits aufgefallen, dass der Aktien-Umsatz bei Sunburst deutlich angestiegen war. Am Montag vor der Hiobsbotschaft lag das Handelsvolumen mehr als 200 Prozent über dem Durchschnitts-Wert der letzten Monate, zwei Tage später war die Aktie um rund 50 Prozent gefallen.

Unternehmenssprecher Christian Kröger hatte damals ausgeschlossen, dass die Aktienverkäufe von Mitgliedern des Sunburst-Vorstands getätigt wurden. Narghes Bernecker dazu: "Wir unterstützen die Untersuchung und haben bereits einen entsprechenden Brief an das Bundesaufsichtsamt geschrieben. Derzeit warten wir auf weitere Auskünfte."

Über 20 Strafanzeigen gegen Sunburst

Auf den Ausgang der Insider-Untersuchung wartet auch die Münchner Anwaltskanzlei Rotter. Sie vertritt im Fall Sunburst etwa 25 Anleger und hat ihrerseits Strafanzeige erstattet. Nach Informationen der Juristen sollen mindestens 20 weitere Strafanzeigen eingereicht worden sein.

Die Anzeige richtet sich unter anderem gegen den neuen CEO Benjamin Gawlik und seinen Vorgänger Hero Alting. Ihnen und anderen Mitarbeitern der AG wird vorgeworfen, "in Schreiben an die Aktionäre und in Ad-hoc-Meldungen die Unternehmenssituation grundlegend falsch dargestellt" zu haben.

Analogien zum Fall Infomatec

Rotter-Anwalt Franz Braun: "Die Sachlage ist eindeutig. Man kann sich nicht so einfach verschätzen, von 6,2 Millionen Plus auf 6,2 Millionen Minus, und quasi mal eben das Vorzeichen ändern. Das ist auf jeden Fall grob fahrlässig."

Braun sieht starke Analogien zum Fall Infomatec, der seit Freitag vor dem Landgericht Augsburg verhandelt wird. Der Anwalt: "Nach einem Gutachten, das im Falle Infomatec erstellt wurde, haften die Vorstände auch für grob fahrlässig veröffentlichte Falsch-Meldungen. Das ist nach unserer Einschätzung übertragbar auf Sunburst."

Lutz Reiche/Clemens von Frentz