#MeToo SWR scheitert vor Bundesarbeitsgericht
Der Südwestrundfunk (SWR) ist in einer jahrelangen Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Redakteurin Sandra Dujmovic hatte gegen die Rundfunkanstalt prozessiert, nachdem sie 2020 ihren Job als Redaktionsleiterin verloren hatte. Sie sieht darin einen Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen einen früheren Vorgesetzten . Der Mann arbeitet heute nicht mehr für den SWR und bestreitet den Vorfall. Ende November hatte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Dujmovic wieder als Redaktionsleiterin beschäftigt werden muss, Revision ausgeschlossen.
Wer verzeihen kann, ist glücklicher
Konflikte sind meist Beziehungsstörungen – selbst in der Politik. Es tut gut, anderen zu verzeihen, in der Liebe und der Freundschaft sowieso. Studien besagen, Menschen, die vergeben können, sind gesünder und zufriedener. Doch es gibt auch Grenzen der Nachsicht.
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Der SWR wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht, die nun endgültig abgelehnt wurde. Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Der SWR sagt auf Anfrage nur, man halte sich »an rechtskräftige Entscheidungen«. Auch im Fall des Regisseurs Joachim Lang zeigt sich der Sender wortkarg. Das Landesarbeitsgericht hatte zuletzt eine Zusage für gültig erklärt, wonach der Sender ihm seit 2012 jährlich ein Millionenbudget für je einen Spielfilm zur Verfügung hätte stellen müssen. Tatsächlich ist seither jedoch lediglich ein Film erschienen, zwei weitere sind in der Produktion. Der Regisseur hatte sich in dem #MeToo-Vorfall für Redakteurin Dujmovic eingesetzt. Ver.di-Bundesvorstand Christoph Schmitz wirft dem SWR vor, die Urteile nicht umzusetzen. Es sei »höchste Zeit«, die Verfahren abzuschließen »und damit auch weiteren Schaden vom SWR abzuwenden«, heißt es in einem Brief an Intendant Kai Gniffke. Beide Betroffenen wollten sich auf Anfrage nicht äußern.